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Explosionsschutz bei Schaltschränken und Gehäusen

Neue Richtlinien und Normen für Kabelverschraubungen

In den unterschiedlichsten industriellen und gewerblichen Anwendungen, in denen die Gefahr einer Entzündung von Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben gegeben ist, müssen Maßnahmen zum Explosionsschutz umgesetzt werden. Darin einbezogen sind auch Schaltschränke, Unterverteilungen oder Maschinen, die in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen. Doch damit nicht genug: Auch die Einführungen von Kabeln und Leitungen in jegliche Arten von Gehäusen müssen den einschlägigen Normen und Richtlinien entsprechen, damit ein vollumfänglicher Explosionsschutz gegeben ist. Einzelheiten erläutert der folgende Beitrag am Beispiel von Kabelverschraubungen für den Ex-Bereich.

Bild: U.S. Chemical Safety and Hazard Investigation Board, Wikimedia Commons, lizenziert unter CreativeCommons-Lizenz Public Domain Mark 1.0, URL: http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.deBild: U.S. Chemical Safety and Hazard Investigation Board, Wikimedia Commons, lizenziert unter CreativeCommons-Lizenz Public Domain Mark 1.0, URL: http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Bild 1 | Ein wirkungsvoller Explosionsschutz ist in vielen industriellen und gewerblichen Bereichen unverzichtbar, da Gas- oder Staubexplosionen verheerende Schäden anrichten und Menschenleben kosten können.

Vor allem in der chemischen und petrochemischen Industrie, bei der Förderung von Erdöl und Erdgas, in der organischen Chemie oder in der Lack- und Farbenindustrie fallen ständig brennbare Flüssigkeiten oder Gase an. In Kläranlagen und bei der Nutzung von Biogas stellen Faulgase eine potenzielle Gefahr dar. Auch bei der Verarbeitung von Holz oder Getreide sowie in Bergwerken können zündfähige Stäube entstehen. Bei allen diesen brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben besteht die Gefahr, dass sich in Verbindung mit dem Sauerstoff in der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre entwickelt, die bei einer Entzündung zur Explosion führen kann. Die Auswirkungen sind oft verheerend und können Menschenleben fordern sowie Sachwerte zerstören. Deshalb muss das Zusammentreffen von explosionsfähiger Atmosphäre mit Zündquellen, wie sie beispielsweise durch den Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln oder Schaltschränken und anderen Gehäusen in explosionsgefährdeten Bereichen entstehen, zuverlässig und wirkungsvoll vermieden werden. Weltweit ist der Explosionsschutz national gesetzlich geregelt. Innerhalb der Europäischen Union wurde er durch die ATEX-Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG harmonisiert. Die Bezeichnung ATEX leitet sich aus der französischen Abkürzung für ATmosphères EXplosibles ab. Bei der ATEX RL 1999/92/EG handelt es sich um eine Betriebsrichtlinie, die die Handlungsweisen in explosionsgefährdeten Bereichen regelt und Maßnahmen für die Sicherheit der dort Beschäftigten vorgibt. Hier gilt, dass der primäre Explosionsschutz, mit dem das Auftreten einer zündfähigen Atmosphäre vermieden wird, Vorrang hat. Das kann beispielsweise durch den Ersatz brennbarer Stoffe gegen nicht brennbare oder durch eine ausreichende natürliche oder mechanische Belüftung erreicht werden. Ist dies nicht möglich, greift der sekundäre Explosionsschutz, mit dem wirksame Zündquellen ermittelt und vermieden werden. Als letzte Möglichkeit bietet sich der tertiäre Explosionsschutz an, mit dem durch konstruktive Maßnahmen die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß reduziert werden.

Agro AG

Dieser Artikel erschien in SCHALTSCHRANKBAU 3 2016 - 18.05.16.
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