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Digitalisierung der Energiewende

Übertragen von Zähler-daten ist seit 2017 Pflicht!

APZ-Lösung nach neuer Anwendungsregel für Zählerplätze in elektrischen Anlagen

Der Gesetzgeber gibt die Richtung vor: Für das Gelingen der Energiewende sind Messstellen mit intelligenten Messsystemen zur Digitalisierung der Verteilnetze vorzusehen. Sie sind die Voraussetzung für eine zukunftsfähige Infrastruktur. Damit ist das Ende bekannter Zählerplätze eingeleitet. In Zukunft müssen Zählerplätze mit intelligenten Messsystemen Energiedaten zuverlässig übertragen.

Bild: Gustav Hensel GmbH & Co. KGBild: Gustav Hensel GmbH & Co. KG
BU

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Wer ist betroffen? Ab 2017 werden Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 10.000kWh verpflichtet, ihre Verbrauchsdaten zu messen und an ihren Messstellenbetreiber zu übermitteln. Davon können bereits Kleingewerbebetriebe betroffen sein.

Bild: Gustav Hensel GmbH & Co. KGBild: Gustav Hensel GmbH & Co. KG

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Für Stromverbraucher ab 6.000kWh ist der Einbaubeginn für intelligente Messsysteme ab 2020 geplant. Im Laufe des Jahres 2017 stellen die Messstellenbetreiber die ersten zertifizierten Smart Meter Gateways (Router) zur Verfügung.

Gustav Hensel GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 1 2017 - 09.02.17.
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