Digitalisierung der Energiewende
Übertragen von Zähler-daten ist seit 2017 Pflicht!
APZ-Lösung nach neuer Anwendungsregel für Zählerplätze in elektrischen Anlagen
Der Gesetzgeber gibt die Richtung vor: Für das Gelingen der Energiewende sind Messstellen mit intelligenten Messsystemen zur Digitalisierung der Verteilnetze vorzusehen. Sie sind die Voraussetzung für eine zukunftsfähige Infrastruktur. Damit ist das Ende bekannter Zählerplätze eingeleitet. In Zukunft müssen Zählerplätze mit intelligenten Messsystemen Energiedaten zuverlässig übertragen.
Wer ist betroffen? Ab 2017 werden Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 10.000kWh verpflichtet, ihre Verbrauchsdaten zu messen und an ihren Messstellenbetreiber zu übermitteln. Davon können bereits Kleingewerbebetriebe betroffen sein. Für Stromverbraucher ab 6.000kWh ist der Einbaubeginn für intelligente Messsysteme ab 2020 geplant. Im Laufe des Jahres 2017 stellen die Messstellenbetreiber die ersten zertifizierten Smart Meter Gateways (Router) zur Verfügung.
Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015-09 fordert APZ
Die neue VDE Anwendungsregel bereitet den Zählerplatz auf zukünftige Anforderungen, z.B. Messsysteme, vor. Sie definiert einen Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ), in dem über ein Smart Meter Gateway (Router) Zählerdaten übertragen werden. Ein APZ ist immer erforderlich, wenn Zählerdaten über ein Smart Meter Gateway (Router) in das Telekommunikationsnetz übertragen werden. Die Anbindung von Kommunikationseinrichtungen (Smart Meter Gateways) für die Datenübermittlung beschreibt der Abschnitt 4.7. Für alle Anlagen, die nach der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015-09 errichtet werden, gilt: Bei vorhandenem oder geplantem Abschlusspunkt Liniennetz (APL), d.h. wenn die Anschlussmöglichkeit an das Telekommunikationsnetz vorgesehen ist, muss eine Schnittstelle zum Zählerplatz in Form eines Abschlusspunkts Zählerplatz (APZ) vorgesehen werden. Von diesem wird die Kommunikationsverbindung zum APL hergestellt.
Wie sieht die Praxis aus?
Beim Anschluss eines Messsystems liefert der Messstellenbetreiber den Router und stellt die Verkabelung und die Leitung zum APL her. Der Elektrofachmann ist für die Installation dieses APZ (Router) innerhalb des Zählerschrankes oder der Zählerverteilung im Kommunikations- bzw. Verteilerfeld oder außerhalb in einem geeigneten Gehäuse in unmittelbarer Nähe zum Zählerschrank zuständig. Er stellt die Verbindung zum Zähler in der Verteilung und von dort zur RJ45-Buchse für den Anschluss eines Patchkabels zum Router her (Datenleitung). Und stellt die Spannungsversorgung des Routers sicher, indem er eine Verbindung von einer Schutzeinrichtung von maximal 10A im Zählerschrank zur Schutzkontakt-Steckdose im APZ herstellt.
Die Hensel-Lösung für den Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ)
Mit der neuen APZ-Lösung im bewährten Mi-Verteilersystem stellt Hensel alles zur Verfügung, was der Elektrofachmann zur Umsetzung der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015-09 benötigt. Es ist für die Aufnahme eines Smart Meter Gateways (Router) zur Übertragung der Messdaten ausgerüstet. Für den Router, der vom Messstellenbetreiber geliefert und eingerichtet wird, ist ein Einbauraum mit einer Höhe von 300mm vorgesehen. Er wird standardmäßig auf Montageplatte aufgebaut, alternativ ist eine Tragschiene immer dabei. Eine Schutzkontakt-Steckdose in fingersicherer Ausführung für die 230V-Versorgung des Routers bietet Schutz gegen zufälliges Berühren beim Anschluss der RJ45-Buchse für die Datenleitung (Patchkabel) zum Router. Mit einem plombierbaren, transparenten Deckel bleibt der Router-Status immer im Blick. Das Gehäuse hat Schutzart IP 65, Schutzklasse II (schutzisoliert).
Fazit
Mit der neuen APZ-Lösung für den Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) bietet Hensel Elektrofachleuten eine flexible Lösung, um Zählerplätze in Neu- und Bestandsanlagen einfach und sicher mit intelligenten Zählern und Kommunikationseinrichtungen auszustatten. Je nach Situation vor Ort, kann die neue APZ-Lösung bei ausreichend Platz sowohl innerhalb einer Verteilung, als auch außerhalb in der Nähe zum Zählerplatz im Verteiler installiert werden. Damit ist ein weiterer Schritt zu mehr Energietransparenz getan.
Der Gesetzgeber gibt die Richtung vor: Für das Gelingen der Energiewende sind Messstellen mit intelligenten Messsystemen zur Digitalisierung der Verteilnetze vorzusehen. Sie sind die Voraussetzung für eine zukunftsfähige Infrastruktur. Damit ist das Ende bekannter Zählerplätze eingeleitet. In Zukunft müssen Zählerplätze mit intelligenten Messsystemen Energiedaten zuverlässig übertragen.
Wer ist betroffen? Ab 2017 werden Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 10.000kWh verpflichtet, ihre Verbrauchsdaten zu messen und an ihren Messstellenbetreiber zu übermitteln. Davon können bereits Kleingewerbebetriebe betroffen sein. Für Stromverbraucher ab 6.000kWh ist der Einbaubeginn für intelligente Messsysteme ab 2020 geplant. Im Laufe des Jahres 2017 stellen die Messstellenbetreiber die ersten zertifizierten Smart Meter Gateways (Router) zur Verfügung.
Gustav Hensel GmbH & Co. KG
Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 1 2017 - 09.02.17.Für weitere Artikel besuchen Sie www.gebaeudedigital.de