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Neuer Prüfservice für Maschinen und Anlagen

Rechts- und Betriebssicherheit sind gewährleistet

Die Maschinen und Anlagen sind installiert und in Betrieb genommen, der Lieferant hat nach der Abnahme das Betriebsgelände verlassen - und was dann? Jetzt liegt es am Anlagenbetreiber, sich um das reibungslose Funktionieren seiner Anlagen zu kümmern. Und da lauern eine Reihe von Fallstricken und Vorgaben - nicht zuletzt durch die Versicherungen und den Gesetzgeber.

Bild: Blumenbecker Automatisierungstechnik GmbHBild: Blumenbecker Automatisierungstechnik GmbH
Der Gesetzgeber fordert vom Anlagenbetreiber zahlreiche Prüfungen und deren lückenlose Dokumentation. Die Folgen bei Nichtbeachtung können gravierend sein: Verlust des Versicherungsschutzes, Strafverfahren und Schadensersatzforderungen gegen die Verantwor

Deshalb bietet die Firma Blumenbecker Automatisierungstechnik einen neuen Service an. "Niemand kennt die Anlagen unserer Kunden besser als wir", sagt Holger Tigges, Gruppenleiter Werksinstallation & Service bei der Automatisierungstechnik. "Wer wäre also besser geeignet, alle erforderlichen Prüfungen und Wartungen durchzuführen?" Für Deutschland schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Prüfungen für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor. Zu den Prüfungen zählen

  • • Anlagenerstprüfung nach DIN VDE0100-600
  • • wiederkehrende Anlagenprüfung nach DIN VDE0105-100
  • • Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE0701/0702
  • • Prüfung von Maschinen nach DIN VDE0113 bzw. EN60204

Blumenbecker Automatisierungstechnik GmbH

Dieser Artikel erschien in SPS-MAGAZIN 3 2017 - 03.03.17.
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