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Resolution des EU-Parlamentes gibt Empfehlungen an die Europäische Kommission

Verbindlicher Rechtsrahmen als Wettbewerbsvorteil

Bild: European Union 2017 - Source EPBild: European Union 2017 - Source EP
Mady Delveaux, Abgeordnete des EU-Parlaments, hält die fortschreitende Roboterisierung für eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit.

Haftungsfragen

Konkret geht es um Fragen wie: Wer haftet, wenn ein kollaborativer Roboter, der einem Menschen in einem Industriebetrieb bei einer schweren Tätigkeit zur Hand geht, diesen verletzt? Wer kommt dafür auf, wenn ein Medizinroboter bei einem chirurgischen Eingriff einen folgenschweren Fehler macht? Wer bezahlt, wenn ein selbstfahrendes Auto einen Unfall verursacht? Muss der Hersteller in die Pflicht genommen werden, der Programmierer oder gar der Nutzer? "Wir verfügen über zwei Optionen. Nach einem strikten Haftungskonzept sollte der Hersteller haftbar sein, denn er ist am besten in der Lage, mögliche Risiken zu begrenzen. Er kann dann den Lieferanten oder Subunternehmer belangen. Die andere Option ist ein Ansatz, der auf einer Risikobewertung beruht: Es müssten im Vorfeld Tests durchgeführt werden, um die möglichen Risiken zu bewerten und im Falle etwaiger Schäden müssten dann die verschiedenen Akteure zusammen die Entschädigung leisten. Wir schlagen zudem die Einführung einer Pflichtversicherung vor, zumindest für große Roboter.", so die EU-Parlamentarierin. Richtig kompliziert wird die Sachlage bei sogenannten selbstlernenden Robotern. Hierzu Delveaux: "Wenn selbstlernende Roboter aufkommen, wird es nötig sein, verschiedene Lösungsansätze parat zu haben. Wir ersuchen die Kommission, die verschiedenen Optionen zu untersuchen. Eine Option könnte sein, Robotern einen Status als elektronische Persönlichkeit zuzuweisen, zumindest dann, wenn es um den Schadenersatz geht."

TeDo Verlag GmbH

Dieser Artikel erschien in ROBOTIK UND PRODUKTION 1 2017 - 18.04.17.
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