Anzeige

Datenschutzgrundverordnung Mehrheit ignoriert Anforderungen

Fehlende organisatorische Voraussetzungen für Datenschutz

Selbst grundlegende organisatorische Voraussetzungen für den Datenschutz im Unternehmen fehlen häufig. So geben 42 Prozent der Unternehmen an, dass sie kein sogenanntes Verfahrensverzeichnis haben, in dem die internen Prozesse für die Verarbeitung personenbezogener Daten dokumentiert sind. Vor einem Jahr lag der Anteil mit 46 Prozent ähnlich hoch. Ohne ein solches Verzeichnis ist die Anpassung der eigenen Prozesse an die DSGVO schwierig. "Ein Verfahrensverzeichnis ist heute schon Pflicht, künftig aber noch dringender erforderlich. Die neue Verordnung verlangt von den Unternehmen den Nachweis der rechtskonformen Datenverarbeitung. Eine solche Datenschutz-Dokumentation wird in Streitfällen eine wichtige Rolle spielen", so Dehmel. Die Umfrage zeigt auch: Die Nutzung personenbezogener Daten ist für viele Unternehmen von großer Bedeutung. 32 Prozent setzen sie zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen ein. Vier von zehn Unternehmen geben sogar an, dass die Nutzung personenbezogener Daten die Grundlage des eigenen Geschäftsmodells ist. Die Unternehmen, die sich mit der DSGVO beschäftigt haben oder dies noch tun wollen, nennen als größte Herausforderungen bei der Umsetzung den schwer abzuschätzenden Aufwand (52 Prozent), Rechtsunsicherheit (43 Prozent) und mangelnde praktische Umsetzungshilfen (32 Prozent). Entsprechend wünschen sich 28 Prozent Auslegungshilfen der Verordnung durch die EU-Kommission, 27 Prozent hätten gerne Praxisleitfäden und 16 Prozent Handreichungen von den Aufsichtsbehörden. nwe/Bitkom e.V.

BITKOM e.V.

Dieser Artikel erschien in Industrie 4.0 - 19 2017 - 05.10.17.
Für weitere Artikel besuchen Sie www.i40-magazin.de