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Mobilgeräte nicht wie Flöhe hüten

Jedes Unternehmen möchte die Produktivität seiner zunehmend mobil arbeitenden Mitarbeiter unterstützen und verbessern. Die mobilen Geräte sollen bestmöglich eingesetzt werden, ohne die Datensicherheit aus den Augen zu verlieren. Außerdem gilt es ab einer gewissen Anzahl an Geräten ein korrektes Lizenzmanagement bereitzustellen.

Bild: Matrix42 AGBild: Matrix42 AG

Auf den ersten Blick mögen Lizenzmanagement und mobile Datensicherheit im Digitalzeitalter nicht die beherrschenden Themen sein. Allerdings gibt es im mobilen Bereich Geschäftsanwendungen und Seiteneffekte, die unerwartet zu erheblichen Kosten führen können. Ein aktives Management von Lizenz- und Prozesskosten schützt Unternehmen vor solchen Überraschungen. In der Praxis zeigt sich, dass es immer wieder eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen gilt: Viele Mitarbeiter möchten ihre eigenen, privaten Geräte für berufliche Zwecke nutzen und fordern daher Zugang zu den Unternehmensdaten. Auf den Geräten, unabhängig davon ob es private oder unternehmenseigene sind, liegen in der Regel private und geschäftliche Daten nebeneinander. Damit gehen nicht nur technische Herausforderungen einher, sondern auch rechtliche. Im Fall eines Verlustes muss ein Schaden für das Unternehmen und den Mitarbeiter möglichst verhindert werden. Hinzu kommt, dass es viele unterschiedliche Smartphones und Tablet-PCs gibt. Selbst wenn sich Unternehmen auf einen Hersteller oder eine Plattform festlegen, bringen Mitarbeiter mit ihren eigenen Geräten Vielfalt in die Systemlandschaft ein. Zur Gerätevielfalt kommt die Plattformvielfalt, denn die Android-Versionen unterscheiden sich je nach Hersteller teils deutlich. Zu beachten sind außerdem die Unterschiede bei der Lizenzierung von Apps. Beispielsweise stellen die Volumenlizenzprogramme von Apple spezielle Anforderungen an Unternehmen. Aufmerksamkeit erfordert auch die indirekte Lizenzierung, die etwa Software im Serverumfeld in Form von Zugriffslizenzen für Datenbanken oder Anwendungsserver benötigt.

Matrix42 AG

Dieser Artikel erschien in Dezember+Januar 2017 - 13.12.17.
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