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Datenschutz und Datensicherheit für die Immobilie

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Ab Mai 2018 stellt die neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) den Datenschutz auf eine neue Grundlage. Sowohl Smart Home-Produkte als auch Smart Building-Produkte sind davon betroffen und Hersteller sollten ihr IoT-Angebot so gestalten, dass sie - unabhängig vom Einsatzzweck ihrer Geräte - generell alle Aspekte der Verordnung einhalten. Unser Bericht klärt auf, was die neuen Regelungen bringen.

Bild: Oliver TjadenBild: Oliver Tjaden
Randvoll mit Technik: Moderne Immobilien bieten zwar jede Menge Wohnkomfort, setzen ihre Bewohner und deren Lebensgewohnheiten aber oft unbemerkt auf den digitalen Präsentierteller.

Smarte Geräte und Installationen erobern den Markt. Gemeint sind Geräte, die am Internet angeschlossen sind, also IoT-Geräte (Internet of Things). Sie sollen dem Anwender zusätzliche Dienste anbieten: Das Licht wird über eine App gesteuert und mit der Webcam wird die Immobilie überwacht. Hinzu kommen Rauchmelder, Bewegungssensoren, Klimatisierung und Rolladen-Steuerungen sowie viele Geräte mehr, die bei Smart Home und Smart Building verbaut werden. Die Geräte helfen, Energie zu sparen, erhöhen die Sicherheit und den Komfort für die Bewohner und Nutzer. Marktforscher erwarten, dass es allein in Smart Homes und Smart Buildings zwölf Milliarden dieser Geräte bis 2021 geben wird. Trotz ihrer zahlreichen Vorteile gibt es auf Verbraucherseite starke Vorbehalte gegen IoT-Produkte, denn sie beobachten Nutzer und ihre Umgebung permanent und senden entsprechende Daten an Anbieter oder Serviceprovider. Die Angst vor Datenkraken und Hackern, also die Sorge um Datenschutz und Datensicherheit, hält Käufer davon ab, verstärkt zu investieren und ist daher für Hersteller und Systemanbieter ein wesentliches Markthemmnis. Die Sorgen der Verbraucher um den Datenschutz erscheinen berechtigt. So hat die OECD-Datenschutzvereinigung GPEN im September 2016 immerhin 314 vernetzte Geräte von Fitnesstrackern über Blutzuckermessgeräte bis zu Smart-TVs geprüft und ist auf große Lücken beim Datenschutz gestoßen. Selbst sensible Informationen würden kaum verschlüsselt. Auch der Politik sind die smarten Geräte nicht ganz Geheuer. Neben dem Datenschutz stehen dabei IoT-Botnets im Mittelpunkt: Dabei handelt es sich um eine Gruppe von IoT-Geräten, die mit einer Schadsoftware infiziert wurden und dadurch zentral gesteuert werden können und die die öffentliche Infrastruktur angreifen können.

TÜV Rheinland AG

Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 1 2018 - 06.02.18.
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