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TopKontor stellt Weichen für GoBD-Konformität

Anwenderpflicht: Ordnungsgemäße Buchführung

Die Zukunft des papierlosen Büros ist eingeläutet und mit der Publikation der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff - kurz GoBD - durch das Bundesfinanzministerium inzwischen auch rechtskonform. Die Erwartung der Anwender von Bürosoftwareprodukten ist deutlich: Auch der Softwarehersteller muss die rechtskonformen Weichen stellen und die Buchhaltung nach GoBD-Vorgaben ermöglichen. Mit der Integration der IDEA Export-Schnittstelle und dem Datenformat ZUGFerRD in die Version 6.3. in die Handwerkersoftware TopKontor Handwerk reagiert der Softwarehersteller blue:solution software nun teilweise auf diese Forderung.

Bild: blue:solution software GmbHBild: blue:solution software GmbH
Mit der in TopKontor Handwerk implementierten IDEA Export Schnittstelle können dem Betriebsprüfer steuerrelevante Geschäftsunterlagen nach den GDPdU-Vorgaben übermittelt werden.

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Neu: Version 6.3 von TopKontor Handwerk veröffentlicht

Die kaufmännische Handwerkssoftware TopKontor Handwerk wird im Rheinenser Unternehmen blue:solution software GmbH entwickelt. Über 18.000 Unternehmen deutschlandweit haben die Software in der Anwendung - eine Zahl, die für die Bedienerfreundlichkeit spricht. Mit dem Update auf die Version 6.3. bringt TopKontor Handwerk nicht nur die IDEA Export-Schnittstelle und das Datenformat ZUGPFeRD mit sondern wurde um die benutzerbezogenen Druckereinstellungen und Verbesserungen im E-Mailversand optimiert. Für einen zuverlässigen Vertrieb greift das 2001 von Ralf Rüschoff und Rudolf Melching gegründete Softwareunternehmen auf ein Netzwerk von weit über 450 Fachhändlern in Deutschland und Österreich zurück. In regelmäßigen Abständen gibt es Updates, die die Software für die Nutzer immer auf den neuesten Stand bringen.

"Immer ist auch der Anwender in der Pflicht, seine Bücher ordentlich zu führen, Belege zu sammeln, Rechnungen zu erstellen und diese nach den GoBD-Richtlinien zur archivieren. Die Verantwortung erlischt auch bei einer Auslagerung der Buchführung an fremde Dritte nicht", betont Rudolf Melching, Geschäftsführer des Rheiner Unternehmens blue:solutions software. Insbesondere die Verfahrensdokumentation rückt in den Brennpunkt der steuerlichen Überprüfung durch den Betriebsprüfer. Die Verfahrensdokumentation nach GoBD dient dem Nachweis, dass die Anforderungen an die Aufbewahrung von Daten und Belegen in Unternehmen erfüllt sind. Um digitale Daten vor Manipulationen zu schützen muss auch das IT-System abgesichert sein, in dem sich die Bürosoftware befindet. Über die Benutzerverwaltung lassen sich die Berechtigung beschränken, so dass ein unkontrolliertes Ändern und Löschen von Daten nicht möglich ist. "Hier ist der Anwender wieder in der Pflicht die Vorgaben zu erfüllen. Berechtigungen lassen sich in TopKontor Handwerk beschränken", erklärt Rudolf Melching. Sollten Änderungen oder das Löschen von Daten erforderlich sein, erfolgt die Protokollierung im Programm über Mutationsprotokolle. Die Aufzeichnung, die in TopKontor Handwerk erfolgt, betrifft sowohl die Einstellungen wie auch den Dokumentbereich. "Nehmen wir das Beispiel einer Ausgangsrechnung. Die Rechnung wird erstellt und gedruckt. Bei einer Änderung der Rechnung wegen eines Rechtschreibfehlers oder einer Ergänzung der Rechnung um eine weitere Position kann die Ausgangsrechnung erneut gedruckt werden. Die Änderung wird protokolliert und gespeichert. Mit dem Druck des Rechnungsausgangsbuches wird die Ausgangsrechnung festgeschrieben und ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr änderbar. Wie die Änderung eines Beleges, wird auch das Löschen eines Beleges protokolliert", erklärt Jörg Funkat, Leiter der Produktentwicklung bei blue:solution. Zusätzlich muss zukünftig eine Begründung für das Löschen angegeben werden. Die Maßnahme dient hier einer Nachvollziehbarkeit und Begründung, bei einer späteren Prüfung.

blue:solution software GmbH

Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 1 2018 - 06.02.18.
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