Datenschutz muss im Mai stehen Nur jeder Zweite holt sich Hilfe
Das ist das Ergebnis einer Befragung unter den Datenschutzbeauftragten von mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbandes Bitkom. Am häufigsten wurden demnach externe Anwälte eingeschaltet, die von rund jedem dritten Unternehmen (35 Prozent) mit Blick auf die DS-GVO konsultiert wurden. Externe Prüfer oder Auditoren haben 29 Prozent aller Unternehmen hinzugezogen, eine externe Datenschutzberatung fand in jedem fünften Unternehmen (21 Prozent) statt.
Praktisch alle Unternehmen betroffen
"Nur rund jedes achte Unternehmen wird nach eigener Einschätzung bis zum Stichtag die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung vollständig umgesetzt haben. Angesichts dieses geringen Anteils und der Höhe der möglichen Bußgelder ist die eher geringe Inanspruchnahme von externer Hilfe bei der Umsetzung eher überraschend", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. Von den EU-Vorgaben seien praktisch alle Unternehmen betroffen, da sie für alle Unternehmen gelte, die personenbezogene Daten verarbeiten. "Für Unternehmen, die noch gar nichts getan haben, wird allmählich die Zeit knapp", sagt Dehmel.
Hohe Strafen möglich
In genau sechs Monaten müssen die Vorgaben der DS-GVO umgesetzt sein - andernfalls drohen hohe Bußgelder. Die Übergangsfrist endet am 25. Mai 2018. Ab diesem Zeitpunkt können die Aufsichtsbehörden bei Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes verhängen. Bislang setzt auch nur jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) zusätzliches Personal im Unternehmen ein, um die Umsetzung voranzubringen. Dabei haben gerade einmal fünf Prozent der Unternehmen zusätzliches Personal eingestellt, 20 Prozent geben an, vorhandenes Personal durch Umstrukturierungen für die DS-GVO-Umsetzung einzusetzen. "Das Thema EU-Datenschutzgrundverordnung sollte in allen Unternehmen eine hohe Priorität haben - oder schnellstmöglich bekommen. Den Kopf in den Sand zu stecken und abzuwarten kann teuer werden", sagt Dehmel. Für den Einstieg in das Thema hat Bitkom Fragen und Antworten (FAQs) zur Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage geben. Außerdem hat der Branchenverband vier Praxisleitfäden erstellt, wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung im Unternehmen umgesetzt werden können: 'Datenübermittlung in Drittstaaten', 'Verarbeitungsverzeichnis', 'Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung' sowie die 'Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung'.
Beratung für Unternehmen
Unterstützung für Unternehmen bei der Anpassung der bestehenden Prozesse an die DS-GVO bieten darüber hinaus die Experten von Bitkom Consult: Tobias Göldner, Datenschutzbeauftragter des Bitkom berät Start-ups, Mittelständler und Global Player zum Datenschutzrecht.
mst/Bitkom e.V.
Das ist das Ergebnis einer Befragung unter den Datenschutzbeauftragten von mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbandes Bitkom. Am häufigsten wurden demnach externe Anwälte eingeschaltet, die von rund jedem dritten Unternehmen (35 Prozent) mit Blick auf die DS-GVO konsultiert wurden. Externe Prüfer oder Auditoren haben 29 Prozent aller Unternehmen hinzugezogen, eine externe Datenschutzberatung fand in jedem fünften Unternehmen (21 Prozent) statt.
Praktisch alle Unternehmen betroffen
"Nur rund jedes achte Unternehmen wird nach eigener Einschätzung bis zum Stichtag die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung vollständig umgesetzt haben. Angesichts dieses geringen Anteils und der Höhe der möglichen Bußgelder ist die eher geringe Inanspruchnahme von externer Hilfe bei der Umsetzung eher überraschend", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. Von den EU-Vorgaben seien praktisch alle Unternehmen betroffen, da sie für alle Unternehmen gelte, die personenbezogene Daten verarbeiten. "Für Unternehmen, die noch gar nichts getan haben, wird allmählich die Zeit knapp", sagt Dehmel.
BITKOM e.V.
Dieser Artikel erschien in Industrie 4.0 - 24 2017 - 07.12.17.Für weitere Artikel besuchen Sie www.i40-magazin.de