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Vorschriften für kollaborierende Robotersysteme

Echte Zusammenarbeit

Seit einiger Zeit stehen aufgrund fortschreitender Sicherheitstechnik Robotersysteme zur Verfügung, die für eine direkte Zusammenarbeit mit dem Menschen vorgesehen sind. Die klassischen Schutzsysteme wie Schutzzäune als Zutrittsverhinderung entfallen dann. Dabei gilt es aber bestimmte rechtliche und technische Voraussetzungen zum Betrieb solcher Roboter einzuhalten.

Bild: Universal RobotsBild: Universal Robots

Bei herkömmlichen Industrierobotern verhindern in der Regel Schutzzäune in Kombination mit optischen Schutzsystemen, z.B. Lichtvorhänge, den Zutritt zum Gefahrenbereich. Eine Person kann sich dem Roboter nur nähern, nachdem dieser stillgesetzt ist. Eine direkte Zusammenarbeit zwischen Mensch und Roboter ist mit diesem Schutzkonzept nicht realisierbar. Kollaborierende Robotersysteme sind hingegen für eine echte Zusammenarbeit zwischen Mensch und Roboter konzipiert. Motivationen zum Einsatz von kollaborierenden Robotersystemen im Betrieb können sein:

  • • Steigerung der Wirtschaftlichkeit bei geringeren Losgrößen
  • • mehr Flexibilität
  • • verbesserte Produktqualität
  • • demografischer Wandel
  • • verbesserte Ergonomie an manuellen Arbeitsplätzen
  • • Vermeidung klassischer Unfallursachen, wie das Umgehen von Schutzeinrichtungen

Das Ziel dabei ist, dass der Mensch seine sensorischen und motorischen Fähigkeiten einbringt, während der Roboter die Tätigkeiten übernimmt, die unergonomisch oder monoton sind oder besondere Ausdauer erfordern. Schutzkonzepte für kollaborierende Roboter müssen das berücksichtigen und basieren größtenteils auf der Konstruktion und der Steuerung des Roboters. Die technischen Voraussetzungen dafür stehen heute bereits zur Verfügung.

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Dieser Artikel erschien in ROBOTIK UND PRODUKTION 1 2018 - 01.03.18.
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