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Auswahl einer Verriegelungseinrichtung nach EN ISO14119

Mit oder ohne Zuhaltung

In diesem und in weiteren folgenden Teilen dieser Reihe über den Umgang mit Normen werden wir nun etwas detaillierter auf die EN ISO14119 eingehen. Diese Norm beschäftigt sich mit Verriegelungseinrichtungen, etwas landläufiger also Sicherheitsschaltern, an Schutzeinrichtungen. Diese sind sowohl mit als auch ohne Zuhaltungseinrichtung verfügbar.

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Eine Verriegelungseinrichtung mit Zuhaltung kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Gefährdung nach dem Öffnen der Schutztür nicht rechtzeitig beseitigt werden kann, bevor der Bediener die Gefahrenstelle erreicht. Um das zu ermitteln, gibt die Norm eine einfache und klare Anweisung: Es muss die Zeit bis zur Beseitigung der Gefährdung bestimmt werden (z.B. durch nachlaufende Maschinenbewegungen). Diese Zeit muss kleiner sein als die Zeit, die der Benutzer benötigt, um die Gefahrenstelle zu erreichen. Zur Bestimmung dieser Zeit verweist die EN ISO14119 auf die EN ISO13855:2010, Abschnitt 9. Mit einer Formel, die eine festgelegte Annäherungsgeschwindigkeit einer Person beinhaltet, kann die Zeit bestimmt werden. In allen anderen Fällen genügt eine Verriegelungseinrichtung. Es darf anstelle einer Verriegelung natürlich immer auch eine Zuhaltung, sei es für den Prozess- oder den Personenschutz, zum Einsatz kommen. Beide Begriffe werden im Zusammenhang mit Zuhaltungen verwendet. Zuhaltungen für den Personenschutz sorgen für den Schutz eines Bedieners, indem eine Schutztür zugehalten wird, solange eine Gefahr beim Betreten einer Maschine besteht. Hierzu müssen Vorgaben bezüglich der Zuhaltefunktion aus der Norm eingehalten werden.

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Dieser Artikel erschien in SPS-MAGAZIN 5 2018 - 15.05.18.
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