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DIN EN61439-5 regelt Nachweiserbringung für Kabelverteilerschränke

Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen

Bild: Schneider Electric GmbHBild: Schneider Electric GmbH
Bild 2 | Der Schaltanlagenbauer ist für die Gewährleistung der Normenkonformität gegenüber den Kunden verantwortlich sowie für die Einhaltung der Bauartnachweise des ursprünglichen Herstellers.

Verantwortung von Herstellern und ursprünglichen Herstellern

Besonders für den Schaltanlagenbauer ist die DIN EN61439-5 von größter Bedeutung. Denn er verpflichtet sich, nur solche Produkte zu verbauen, die deren Anforderungen erfüllen und deren Überprüfung lückenlos dokumentiert und nachgewiesen ist. Die Verantwortlichkeiten sind hier klar geregelt: Die Norm unterscheidet zwischen dem Hersteller und dem ursprünglichen Hersteller der Schaltgerätekombination. Demnach ist der Hersteller derjenige, der eine betriebsfertige Kombination für eine Kundenanwendung herstellt und in Verkehr bringt - also der Schaltanlagenbauer. Er ist für die Gewährleistung der Normenkonformität gegenüber den Kunden verantwortlich sowie für die Einhaltung der Bauartnachweise des ursprünglichen Herstellers. Unter die Bauartnachweise fallen insgesamt 35 Merkmale, anhand derer die technischen, baulichen oder thermischen Eigenschaften des Materials wie auch die Verteilung des Stroms und dessen Absicherung geprüft werden (siehe Beispiel Stoßfestigkeit im Kasten). Darüber hinaus ist der Schaltanlagenbauer für die Bemessung der Energieschaltgerätekombinationen (PSC, Power Switchgear Combination) entsprechend den vom Kunden ausgeschriebenen Nenndaten zuständig. Außerdem steht der Schaltanlagenbauer in der Pflicht, die Kennzeichnung und Dokumentation der Anlage sachgemäß durchzuführen und einen Stücknachweis, eine Auflistung aller integrierten Komponenten, zu erbringen. Konfiguriert der Schaltanlagenbauer alle Teile und Komponenten in Eigenverantwortung, muss er alle 35 Merkmale eigenständig prüfen, dokumentieren und die schriftlichen Nachweise hierfür erstellen, da die Gültigkeit der vom ursprünglichen Hersteller erbrachten Bauartnachweise in solchen Fällen erlischt.

Schneider Electric GmbH

Dieser Artikel erschien in SCHALTSCHRANKBAU 3 2018 - 30.05.18.
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