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DIN EN61439-5 regelt Nachweiserbringung für Kabelverteilerschränke

Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen

Im Fokus des vierten Teils der SSB-Normenreihe stehen die spezifischen Anforderungen für Niederspannungsverteilungen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen - verbindlich geregelt in der DIN EN61439 Teil 5. Nach einer Übergangsfrist ist die Norm seit September 2017 in Deutschland bindend und regelt die Verteilung elektrischer Energie im Dreiphasensystem. In diese Kategorie der Niederspannungsverteilungen - im Normentext auch PENDAs (Public Electricity Network Distribution Assemblies) genannt - fallen alle geschlossenen Schaltgerätekombinationen, deren Aufstellung ortsfest innen oder außen erfolgt und deren Bemessungsspannung 1.000V nicht überschreitet.

Bild: Schneider Electric GmbHBild: Schneider Electric GmbH

Wie alle Werke der Deutschen Industrienorm dient auch diese dem Schutz von Mensch und Maschine. Zu diesem Zweck wurden neben Betriebsbedingungen und Bauanforderungen auch technische Merkmale definiert, welche die reibungs- und gefahrenlose Funktion der Schaltgerätekombination gewährleisten.

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Bild 1 | Die DIN EN61439-5 verpflichtet Schaltanlagenbauer, nur solche Produkte zu verbauen, die deren Anforderungen erfüllen und deren Überprüfung lückenlos dokumentiert und nachgewiesen ist.

Im Mittelpunkt von Teil 5 der DIN EN61439 stehen Kabelverteilerschränke, die häufig im Outdoor-Bereich eingesetzt werden. Besonders bei der Stromversorgung im Freien sind schon bei der Planung die vielfältigen Umweltbedingungen zu berücksichtigen: Die Gehäuse können stark schwankenden Temperaturen, aufwirbelndem Staub, leichter Feuchtigkeit oder starkem Regen ausgesetzt sein und sind je nach Aufstellungsort sogar in Betonsockeln verankert. Um sicherzustellen, dass das Material diesen Umweltbedingungen und Anforderungen standhält, sind diverse Prüfungen und Nachweise erforderlich.

Bild: Schneider Electric GmbHBild: Schneider Electric GmbH
Bild 2 | Der Schaltanlagenbauer ist für die Gewährleistung der Normenkonformität gegenüber den Kunden verantwortlich sowie für die Einhaltung der Bauartnachweise des ursprünglichen Herstellers.

Verantwortung von Herstellern und ursprünglichen Herstellern

Besonders für den Schaltanlagenbauer ist die DIN EN61439-5 von größter Bedeutung. Denn er verpflichtet sich, nur solche Produkte zu verbauen, die deren Anforderungen erfüllen und deren Überprüfung lückenlos dokumentiert und nachgewiesen ist. Die Verantwortlichkeiten sind hier klar geregelt: Die Norm unterscheidet zwischen dem Hersteller und dem ursprünglichen Hersteller der Schaltgerätekombination. Demnach ist der Hersteller derjenige, der eine betriebsfertige Kombination für eine Kundenanwendung herstellt und in Verkehr bringt - also der Schaltanlagenbauer. Er ist für die Gewährleistung der Normenkonformität gegenüber den Kunden verantwortlich sowie für die Einhaltung der Bauartnachweise des ursprünglichen Herstellers. Unter die Bauartnachweise fallen insgesamt 35 Merkmale, anhand derer die technischen, baulichen oder thermischen Eigenschaften des Materials wie auch die Verteilung des Stroms und dessen Absicherung geprüft werden (siehe Beispiel Stoßfestigkeit im Kasten). Darüber hinaus ist der Schaltanlagenbauer für die Bemessung der Energieschaltgerätekombinationen (PSC, Power Switchgear Combination) entsprechend den vom Kunden ausgeschriebenen Nenndaten zuständig. Außerdem steht der Schaltanlagenbauer in der Pflicht, die Kennzeichnung und Dokumentation der Anlage sachgemäß durchzuführen und einen Stücknachweis, eine Auflistung aller integrierten Komponenten, zu erbringen. Konfiguriert der Schaltanlagenbauer alle Teile und Komponenten in Eigenverantwortung, muss er alle 35 Merkmale eigenständig prüfen, dokumentieren und die schriftlichen Nachweise hierfür erstellen, da die Gültigkeit der vom ursprünglichen Hersteller erbrachten Bauartnachweise in solchen Fällen erlischt.

Kosteneinsparungen durch Systemlösungen

Diese ganzen Prüfverfahren stellen einen enormen Aufwand für den Schaltschrankbauer dar. Anders bei Systemlösungen: Denn hier steht der ursprüngliche Hersteller in der Prüf-, Dokumentations- und Nachweispflicht. Mithilfe von vorkonfigurierten, kompletten Schaltgerätekombinationen - wie beispielsweise den Verteilerschränken von ABN oder dem System Geyer von Schneider Electric - lässt sich der Aufwand zur Nachweiserbringung deutlich reduzieren. Hier obliegt die Prüf-, Dokumentations- und Nachweispflicht dem ursprünglichen Hersteller, sodass der Schaltanlagenbauer keine extrem aufwendigen Prüfungen in eigens errichteten Testlaboren und kontrollierten Prüfumgebungen (siehe Kasten 2) erbringen muss. Das spart Zeit, Personal und senkt die Herstellungskosten für den Kunden um ein Vielfaches.

Schneider Electric GmbH

Dieser Artikel erschien in SCHALTSCHRANKBAU 3 2018 - 30.05.18.
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