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Neue EU-Gebäuderichtlinie

Abstract

Bild: VDMA e.V.Bild: VDMA e.V.

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist die wichtigste Grundlage für technische Anforderungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Der VDMA unterstützt die nun veröffentlichte überarbeitete Fassung dieser Richtlinie und ihre ambitionierten Ziele. "Die Anforderungen der EPBD werden den Potentialen der Gebäudetechnik endlich gerecht", sagt Peter Hug (Bild), Sprecher des Forums Gebäudetechnik im VDMA. Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive), ist von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung des Energieeinspargesetzes und der Energieeinsparverordnung (ENEV) in Deutschland zum sogenannten Gebäudeenergiegesetz, sowie aller anderen nationalen gebäuderelevanten Energieeffizienz-Vorschriften in der EU. Nach der Veröffentlichung haben die EU-Mitgliedsländer nun 20 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dazu wird die EU-Kommission nach zehn Monaten auch eine Guideline zur Implementierung veröffentlichen. Offen war bis zuletzt das Thema Gebäudeautomation. Die Forderung des europäischen Branchenverbandes für die Gebäudeautomation (eu.bac) nach Vorgaben für die Gebäudeautomation in größeren Nichtwohngebäude wurde zuvor von mehreren EU-Mitgliedsstaaten abgelehnt. Der nun gefundene Kompromiss ist nach Ansicht von eu.bac und seinen Mitgliedern für die Branche der Regelungstechnik und Gebäudeautomation gelungen. Er hebt die Markthemmnisse auf, die durch gegenläufige Interessen der Bauherren und Gebäudebetreiber sowie der Eigentümer und Mieter entstehen. Ab 2025 müssen alle Nichtwohngebäude mit einer installierten Heizung, Klimatisierung oder entsprechend kombinierten Lüftungsanlage mit einer Leistung von mehr als 290kW mit spezifischen Gebäudeautomationsfunktionen ausgestattet sein, sofern dies wirtschaftlich und technisch machbar ist. Für Wohngebäude können die Mitgliedsstaaten entsprechende Regelungen erlassen, sind aber nicht dazu verpflichtet.

VDMA e.V.

Dieser Artikel erschien in 12 2018 - 27.06.18.
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