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Lizenzmanagement per On-Board-Chip

Neue Geschäftsmodelle mit Embedded Computern

Hersteller bleibt Eigentümer

Beim sogenannten Betreibermodell verbleibt die Maschine im Eigentum des Herstellers. Die Bezahlung erfolgt nach Nutzung. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Nutzer keine rentable Dauerauslastung erwartet, die Maschine aber dennoch im eigenen Fertigungsumfeld benötigt wird. Auch wenn an eine Maschine hohe Verfügbarkeits- und Serviceanforderungen gestellt werden, kann es vorteilhaft sein, die Service- und Support-Verantwortung im Betreibermodell komplett dem Hersteller zu überlassen. Auf diese Weise ist die Verfügbarkeit ohne Zutun des Nutzers garantiert. Der Vorteil für den Hersteller ist, dass er alle Maschinen in seiner Obhut behält. Das bedeutet auch, dass er Zugriff auf die Maschinendaten erhält. Durch Big-Data-Analysen können dann Schlüsse für vorausgeplante Wartungsarbeiten, zukünftige Weiterentwicklungen oder die Fehlerbehebung gezogen werden. Für eine Abrechnung pro Nutzung sind vor allem Prozesse mit gut messbaren Vorgängen geeignet, etwa bei Stanzmaschinen, Punktschweißmaschinen oder Laserschneiden. Im Unterschied dazu kann aber auch die Zahl der verarbeiteten Werkstücke als Grundlage einer Abrechnung verwendet werden. Das Modell wird häufig im Industrial-Automation-Markt angewendet.

Bezahlung pro Nutzung

Eine andere Möglichkeit ist, dass die Maschine Eigentum des Nutzers wird, jedoch die Zahl der Nutzungsfälle beschränkt ist. Das macht etwa bei Leasingverträgen Sinn, wenn der Hersteller die Maschine zurücknimmt und weiter veräußern muss, vergleichbar mit der Kilometerbegrenzung beim Autoleasing. Ein Vorteil für den Nutzer ist, dass dieser die Maschine zu einem günstigeren Preis erwerben kann als ein Gerät mit unbeschränkter Nutzbarkeit. Für den Maschinenanbieter bedeutet dies, dass er aufgrund der Nutzungsbeschränkung weiß, wie abgenutzt die Maschine ist und mit einem entsprechenden Wiederverkaufswert kalkulieren kann. Bei Druckmaschinen ist es so beispielsweise möglich, die Anzahl der Druckvorgänge zu limitieren. Darüber hinaus ist auch eine zeitliche Beschränkung in Form eines Betriebsstunden-Kontingents denkbar. Ein typisches Anwendungsgebiet für das Leasing-Modell findet sich in der Medizintechnik, beispielsweise bei Computertomographen.

Softwareumfang beschränken

Eine dritte Möglichkeit wäre, dass die Maschine Eigentum des Nutzers ist, jedoch ist der Funktionsumfang per Software beschränkt. Dieses Modell ist sinnvoll, wenn absehbar ist, dass nur bestimmte Funktionen benötigt werden. Weniger Funktionen machen die Maschine für den Käufer günstiger; der Hersteller kann jedoch eine Produktlinie per Software mit mehr oder weniger freigeschalteten Funktionen anbieten und muss nicht alle Varianten extra produzieren. Dabei wäre vorstellbar, dass der Hersteller die deaktivierten Funktionen freischaltet, wenn der Nutzer dies wünscht und bezahlt.

Kontron Europe GmbH

Dieser Artikel erschien in Industrie 4.0 Magazin (I40) 15 2018 - 26.07.18.
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