Ladeinfrastrukturlösungen für Vermieter
Charge Up Your Property!
Die Veränderung unseres Mobilitätsverhaltens ist ein wichtiger Indikator für unsere moderne Lebenswelt. Ein wichtiger Punkt des Wandels ist die Elektromobilität. Im städtischen Kontext gehört sie längst zu unserem Alltag. Aktuelle politische Debatten über die Feinstaubbelastung in Städten sorgen darüber hinaus für eine deutliche Anpassung des Produktportfolios von Autobauern hin zu voll- oder teilelektrisch angetriebenen Fahrzeugen.
Schon jetzt fördert die Bundesregierung mit unterschiedlichen Maßnahmen den Kauf von E-Fahrzeugen und schafft Anreize zur Installation von Ladeinfrastruktur. Spätestens hier wird es für Entwickler, Planer und Eigentümer interessant. Gleichzeitig sorgen entsprechende Investitionen in Lademöglichkeiten für Mieter nicht nur für eine Aufwertung von Immobilien, sondern machen sie auch zukunftssicher. Der geltende Rechtsrahmen zur Bauleitplanung, insbesondere das BauGB, stellt kein Hemmnis bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur im Neubau bzw. aufgewerteten Altbau dar. Die Errichtung von Ladeinfrastruktur in Neubauten oder zumindest die Bereitstellung von Leerrohren zur späteren Errichtung ist nicht genehmigungspflichtig. Für nachträglich installierte Ladeinfrastruktur im Bestand ist nur wichtig, dass der Eigentümer die Maßnahme realisiert. Ob barrierefrei, energiesparende und umweltfreundliche Bauweise oder Multimedia-Anschlüsse - eine moderne Ausstattung macht eine Immobilie begehrlich. Dazu gehört mittlerweile auch die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge.
Ladeinfrastruktur
Elektromobilität ist heute längst alltagstauglich und technisch ausgereift. Sie nimmt ihren festen Platz im Straßenverkehr ein und wird zunehmend sichtbarer. Mit steigender Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen werden in Zukunft die Fahrzeugpreise weiter sinken und das Preisniveau von Fahrzeugen mit Diesel- oder Benzinmotoren erreichen - und das bei weitaus günstigeren Unterhalts- und Wartungskosten. Im Unterschied zu Autos mit Verbrennungsmotoren werden E-Autos sehr häufig am Wohn- bzw. Arbeitsort geladen. Und genau an diesen beiden Punkten entstehen die Chancen sowohl für Immobilieneigentümer als auch für Planer und Entwickler. Immobilien mit zukunftssicherer Ladeinfrastruktur sind attraktiv für umweltbewusste, urbane und gut situierte Mieter.
Das sollten Vermieter beachten
Doch was gilt es für Vermieter zu beachten, wenn sie eine Ladelösung installieren möchten? Die Art der Immobilie entscheidet: Bei kleineren Liegenschaften können Stellplätze an der Immobilie meist eindeutig den einzelnen Wohneinheiten zugeordnet werden. Die entsprechende Ladeinfrastruktur kann über die vorhandene Installation (Hausanschluss, Verteilung) versorgt werden. Mehrparteienhäuser oder große Wohnungsbauprojekte sollen oft nachträglich noch mit einer vernetzten Ladeinfrastruktur versehen werden, die zentral verwaltet werden kann.
Abrechnung von Ladestrom
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- • Bei einer Abrechnung über die Nebenkosten erfolgt der Anschluss hinter dem Stromzähler der jeweiligen Wohneinheit.
- • Bei einem pauschalen Monatsbetrag (Flatrate) werden die Ladestationen über einen gemeinsamen Zähler angeschlossen.
- • Vermieter können auch eine Ladekarte eines (über-)regionalen Anbieters wählen - dann werden die Ladestationen von dem jeweiligen Anbieter betrieben und berechnet und der Zugang per App oder RFID-Karte reglementiert.
Lastmanagement & Chargecloud
Qualitativ hochwertige Ladelösungen mit mehreren Ladepunkten können allerdings nur sinnvoll betrieben werden, wenn auch ein verlässliches Lastmanagement greift. Denn sobald eine große Anzahl von Ladevorgängen gleichzeitig gestartet wird, bietet das Lastmanagement volle Betriebssicherheit für die gesamte Mieteinheit und verteilt den zur Verfügung stehenden Strom sinnvoll. So werden gleichzeitig kostspielige Leistungsspitzen in der Stromversorgung vermieden. Mennekes bietet deshalb nicht nur Ladesäulen an, sondern ist Partner bei der individuellen Entwicklung und Planung komplexer Ladelösungen, die oftmals auch über verschiedene Immobilienstandorte hinweg realisiert werden müssen. Für den Betrieb vernetzter Ladeinfrastruktur ist eine professionelle Software die richtige Wahl, z.B. die Software 'chargecloud'. 2016 ist Mennekes zusammen mit powercloud und der RheinEnergie ein Joint Venture eingegangen - die chargecloud GmbH bietet eine Software-as-a-Service-Lösung zur Verwaltung von Ladeinfrastruktur mit Fernsteuer-, Service- und Wartunsfunktionen an.
Angepasst an die Kundenwünsche
Von der einzelnen Wallbox der Tiefgarage bis hin zu installierten Ladesäulen mit vielen Ladepunkten liefert das Produktportfolio die passende Hard- und Software. Für Eigentümer, Vermieter und Mieter ist die rechtlich saubere Abrechnung des Ladestroms wichtig. Wie bereits erwähnt, sind aktuell die drei Optionen 'Nebenkostenabrechnung', 'Flatrate' und 'Ladekarte' eines (über-)regionalen Anbieters üblich. Die Vermieter entscheiden, was am besten passt. Soll über den Energiezähler der Wohneinheit abgerechnet werden, wird die Ladestation auf dem Stellplatz des Mieters installiert und die Leitung so verlegt, dass sie direkt hinter dem Zähler der Mietwohnung angeschlossen wird. Gesammelt mit dem Strom der Wohnung erfolgt die Abrechnung des Ladestroms direkt über die Nebenkostenabrechnung des Mieters. Eine unbefugte Fremdnutzung kann durch eine Ladekarte verhindert werden. Wenn es nicht möglich ist, die Zuleitung für das Ladesystem hinter den Zähler der Mieteinheit zu verlegen, kann der Strom auch komfortabel gegen eine monatliche Gebühr (Flatrate) abgerechnet werden. Der Mieter zahlt monatlich einen Pauschalbetrag, um die Ladestation nutzen zu dürfen. Die Verwaltung erfolgt lokal über eine Steuerungseinheit - das eMobility Gateway - oder zentral über ein angebundenes Backend, wie z.B. die chargecloud. Der Zugang zum Ladepunkt erfolgt ebenfalls über eine RFID-Karte. Will man größere Immobilien oder mehrere Standorte mit innovativer Ladeinfrastruktur ausstatten, dann kann diese von einem lokalen Energieversorger oder Stadtwerk bewirtschaftet werden. In diesem Fall haben Vermieter mit der gesamten Abrechnung nichts zu tun. Der Mieter erhält die Rechnung direkt vom Fahrstromanbieter. Vermieter bekommen von ihrem ausgewählten Partner eine Rückerstattung der Stromkosten, die auf ihrer Seite entstanden sind. Die Mieter erhalten eine Ladekarte oder eine 'Stadtwerke-App' vom Energieversorger und können so die auf beliebigen Stellplätzen installierten Ladestationen nutzen. Mit der Ladekarte oder App können auch öffentliche Ladepunkte genutzt werden.
Ladeleistungen nach Wahl
Die Ladeinfrastruktur in Immobilien sollte sinnvoll dimensioniert sein. So dürften Parkplätze im privaten Umfeld mit Leistungen von 3,7 bis 11kW völlig ausreichend sein. Denn die Elektroautos stehen in der Regel nachts oder auch tagsüber mehrere Stunden auf dem Parkplatz. Wenn Ladestationen mit 11kW Ladeleistung eingesetzt werden, dann können alle Fahrzeuge zuverlässig geladen werden. Mit einem Lastmanagement wird dabei sichergestellt, dass an jedem Ladepunkt der Wert des einstellbaren Mindeststroms nicht unterschritten wird und dass Leistungsspitzen vermieden werden.
Keine Wissenschaft
Grundsätzlich gelten für die Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge die gleichen Normen zur Funktionssicherheit wie für andere technische Anlagen auch. Es gibt diverse Normen zur Funktionssicherheit, die auch die verbindenden Kabel und die Kommunikationsschnittstellen betreffen. Bauteile, Fahrzeug und Anlagen müssen diesen Normen nachweislich entsprechen. Werden alle Richtlinien, Normen und Prüfverfahren beachtet, bestehen keine Bedenken gegenüber einer Ladeinfrastruktur und dem Ladevorgang auch in geschlossenen Räumen, Garagen und Tiefgaragen. Gern unterstützen wir Interessierte bei der Suche nach einem (lokalen) Fahrstromanbieter, der die Errichtung, den Betrieb und die Abrechnung der Ladestationen für Sie übernimmt. Auf dem Mennekes-eMobility-Portal Lösungen einfach online konfiguriert werden.
Die Veränderung unseres Mobilitätsverhaltens ist ein wichtiger Indikator für unsere moderne Lebenswelt. Ein wichtiger Punkt des Wandels ist die Elektromobilität. Im städtischen Kontext gehört sie längst zu unserem Alltag. Aktuelle politische Debatten über die Feinstaubbelastung in Städten sorgen darüber hinaus für eine deutliche Anpassung des Produktportfolios von Autobauern hin zu voll- oder teilelektrisch angetriebenen Fahrzeugen.
Schon jetzt fördert die Bundesregierung mit unterschiedlichen Maßnahmen den Kauf von E-Fahrzeugen und schafft Anreize zur Installation von Ladeinfrastruktur. Spätestens hier wird es für Entwickler, Planer und Eigentümer interessant. Gleichzeitig sorgen entsprechende Investitionen in Lademöglichkeiten für Mieter nicht nur für eine Aufwertung von Immobilien, sondern machen sie auch zukunftssicher. Der geltende Rechtsrahmen zur Bauleitplanung, insbesondere das BauGB, stellt kein Hemmnis bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur im Neubau bzw. aufgewerteten Altbau dar. Die Errichtung von Ladeinfrastruktur in Neubauten oder zumindest die Bereitstellung von Leerrohren zur späteren Errichtung ist nicht genehmigungspflichtig. Für nachträglich installierte Ladeinfrastruktur im Bestand ist nur wichtig, dass der Eigentümer die Maßnahme realisiert. Ob barrierefrei, energiesparende und umweltfreundliche Bauweise oder Multimedia-Anschlüsse - eine moderne Ausstattung macht eine Immobilie begehrlich. Dazu gehört mittlerweile auch die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge.
MENNEKES Elektrotechnik GmbH & Co. KG
Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 5 2018 - 05.09.18.Für weitere Artikel besuchen Sie www.gebaeudedigital.de