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Ladeinfrastrukturlösungen für Vermieter

Charge Up Your Property!

Die Veränderung unseres Mobilitätsverhaltens ist ein wichtiger Indikator für unsere moderne Lebenswelt. Ein wichtiger Punkt des Wandels ist die Elektromobilität. Im städtischen Kontext gehört sie längst zu unserem Alltag. Aktuelle politische Debatten über die Feinstaubbelastung in Städten sorgen darüber hinaus für eine deutliche Anpassung des Produktportfolios von Autobauern hin zu voll- oder teilelektrisch angetriebenen Fahrzeugen.

Bild: Mennekes Elektrotechnik GmbH & Co. KGBild: Mennekes Elektrotechnik GmbH & Co. KG
Das Mennekes Portfolio: Alles aus einer Hand

Schon jetzt fördert die Bundesregierung mit unterschiedlichen Maßnahmen den Kauf von E-Fahrzeugen und schafft Anreize zur Installation von Ladeinfrastruktur. Spätestens hier wird es für Entwickler, Planer und Eigentümer interessant. Gleichzeitig sorgen entsprechende Investitionen in Lademöglichkeiten für Mieter nicht nur für eine Aufwertung von Immobilien, sondern machen sie auch zukunftssicher. Der geltende Rechtsrahmen zur Bauleitplanung, insbesondere das BauGB, stellt kein Hemmnis bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur im Neubau bzw. aufgewerteten Altbau dar. Die Errichtung von Ladeinfrastruktur in Neubauten oder zumindest die Bereitstellung von Leerrohren zur späteren Errichtung ist nicht genehmigungspflichtig. Für nachträglich installierte Ladeinfrastruktur im Bestand ist nur wichtig, dass der Eigentümer die Maßnahme realisiert. Ob barrierefrei, energiesparende und umweltfreundliche Bauweise oder Multimedia-Anschlüsse - eine moderne Ausstattung macht eine Immobilie begehrlich. Dazu gehört mittlerweile auch die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge.

MENNEKES Elektrotechnik GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 5 2018 - 05.09.18.
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