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Neuer Melderkopf für KRM-Rauchmelder nach acht Jahren

Bild: Oppermann Regelgeräte GmbH

Seit September 2010 gibt es die Kanalrauchmelder der Baureihe KRM von Oppermann Regelgeräte. Nach acht Jahren steht jetzt bei den ersten Geräten der Austausch des im KRM verbauten Melderkopfs gemäß DIN54-7 an, da es sich um Verschleißteile handelt. Der Austausch erfolgt bei Brandmeldern ohne Verschmutzungskompensation nach fünf und bei Brandmeldern mit Verschmutzungskompensation nach acht Jahren Betriebsdauer. Theoretisch ist auch eine Reinigung oder der Austausch von Verschleißteilen des Brandmelders möglich. Die DIN54-7 verlangt dann aber den Nachweis, dass das Auslöseverhalten des Melders sich nicht oder nur innerhalb sehr enger Toleranzgrenzen verändert hat. Die dafür notwendige Überprüfung am Brandmelder vor Ort ist technisch in der Praxis nicht möglich. Deshalb wird sie nicht durchgeführt.

Oppermann Regelgeräte GmbH

Dieser Artikel erschien in 15 2018 - 05.09.18.
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