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Nachrüstung durch modulare Sicherheitssteuerung und Software

Vorgaben der DIN EN12622 erfüllt

Durch die immer weiter fortschreitende Globalisierung und dem Import von Maschinen und Anlagen kommen auf die Maschinenhändler bzw. Importeure vermehrt rechtliche Aufgaben zu, vor allem, wenn die herstellende Firma außerhalb der EU ansässig ist. In diesem Fall wird der Maschinenhändler und Importeur entsprechend der europäischen Maschinenrichtline zum 'Inverkehrbringer' der Maschine und in vollem Umfang haftbar für die Maschine bzw. Anlage. Können sich nun die Maschinenhändler auf ein an der Maschine/Anlage aufgebrachtes und in den Papieren vermerktes und dokumentiertes CE Zeichen blind verlassen? Nein, heißt die Antwort, wie das folgende Beispiel einer Gesenkbiegepresse deutlich aufzeigt.

Bild: Fiessler Elektronik GmbH & CO.KGBild: Fiessler Elektronik GmbH & CO.KG
Die angelieferte Gesenkbiegepresse erfüllte trotz CE-Zeichen nicht die Anforderungen der DIN EN12622.

Die Firma Stürmer Maschinen hat mehrere Mustermaschinen zum Test bei einem nicht in der EU ansässigen Unternehmen bestellt und auch mit CE-Zeichen geliefert bekommen. Bei der Anlieferung der Maschinen (Bild 1) kamen den handelnden Personen der Firma Stürmer Zweifel auf, ob die Maschine den Vorgaben der Norm DIN EN12622 entspricht. Für eine Überprüfung der Normkonformität der Maschine wurde die Firma Fiessler Elektronik kontaktiert, um eine gemeinsame Begutachtung der Maschine durchzuführen. Dabei wurde schnell festgestellt, dass unter anderem das Hydraulikkonzept nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht. Weiterhin war im Schaltschrank zwar eine Sicherheitssteuerung eines renommierten Hersteller eingebaut, die Sicherheitsschaltkreise waren jedoch fehlerhaft bzw. mangelhaft eingebunden. Die Integration und Auswertung der optischen Frontabsicherung Akas durch den Maschinenhersteller war ungenügend.

Fiessler Elektronik GmbH & CO.KG

Dieser Artikel erschien in SPS-MAGAZIN 10 2018 - 05.10.18.
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