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Einsatzzwecke universeller Regelgeräte

Externe Regelgeräte in HKL-Systemen

Verschiedene Vorbehalte und offene Fragen hindern manche Installateure, Heizungs- und Lüftungsbauer am Einsatz von externen Regelgeräten in Heizungsanlagen. Der Artikel beleuchtet die Fakten auf Basis der harmonisierten europäischen Normen, insbesondere der DIN EN12828 (2013), sowie die Einsatzzwecke universeller Regelgeräte. Warum werden sie überhaupt eingesetzt und wann sind zentrale Regler in einer Anlage notwendig oder zumindest sinnvoll?

Bild: ©Alhim/Fotolia.com

Externe (universelle) Regler - ob nun mit fixen Schemen vorbelegt oder frei programmierbar - werden sehr häufig eingesetzt, wenn vorhandene Systemregler an ihre Grenzen stoßen oder (irreparabel) defekt sind. Die angesprochenen Grenzen sind oftmals erreicht, wenn die Anlagenhydraulik von den üblichen Standardschemen abweicht - mehr als ein Puffer und/oder Warmwasserbereiter, drei oder mehr Heizkreise, zusätzliche Wärmeerzeuger (wie Zweitkessel/Solaranlage) oder eine Lüftungsanlage. Immer öfter sollen Gebäude auch gekühlt oder klimatisiert werden. Ohne zentrale Regelgeräte lassen sich diese Vorhaben nicht mehr umsetzen. Auch die Anforderungen an die Kommunikation mit anderen Bus-Systemen, individuelle Visualisierungen oder ein ausgereiftes Datenlogging werden immer höher und können von Systemreglern in aller Regel nur über (teure) Zusatzmodule erfüllt werden.

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier

Unternehmen sind generell gefordert, die höchstmögliche Funktionalität bei möglichst effizienter Arbeitsweise abzuliefern. Zunehmend entscheiden sich Heizungsbauer deshalb für einen externen Standardregler, den sie in jeder neuen Anlage verwenden und bei Bedarf auch bei Anlagenerweiterungen ergänzend in Bestandsanlagen verbauen. Das hat mehrere Vorteile: Einerseits kann man sich auf das gewohnte Bedienkonzept verlassen, ohne auf einen bestimmten Kesselhersteller angewiesen zu sein. Andererseits bieten Hersteller von Regeltechnik wie die Technische Alternative sehr einfache Möglichkeiten zur Fernwartung und zum Datenlogging. Wenn sich der Privatkunde also mal wieder über kühle Räume beschwert, können wie von Geisterhand verstellte Heizkurve oder Solltemperatur von dort, wo man gerade ist, via PC oder App, korrigiert werden.

Bild: Technische Alternative RT GmbHBild: Technische Alternative RT GmbH
Klemmplatte der UVR16x2

Originalregler ist defekt - was nun?

Ein häufiges Szenario ist folgendes: Der Regler im 15 Jahre alten Heizkessel ist defekt, eine Reparatur nicht möglich. Die Besitzer wollen oder können die Heizung (noch) nicht tauschen und der Kessel selbst ist inklusive der internen Abbrand-Regelung noch in gutem Zustand. Die Abbrand-Regelung bietet normalerweise über den Kontakt 'externe Anforderung' immer auch die Möglichkeit, den Kessel mit einem potentialfreien Kontakt, 0-10V, oder PWM Signal anzusteuern. In diesem Fall gibt es nun drei Möglichkeiten. Ein baugleicher Regler ist noch verfügbar, vom Hersteller gibt es einen passenden Nachfolger oder man tauscht ihn gegen einen Universalregler. Unabhängig vom Heizungstyp und der Marke ist ein externer Universalregler generell die kostengünstigste Möglichkeit. Allerdings existiert die Meinung, dass in diesem Fall die Bauartzulassung erlischt und somit die Stilllegung der Anlage droht.

Was sagt die Norm?

Es gibt einen dichten Normendschungel, der für Heizungen, MSR-Technik in Heizungen und elektronische Geräte zuständig ist. Die in diesem Fall relevanten DIN EN12828 und DIN EN303-5 sowie DIN EN12098 kümmern sich um die relevanten Kriterien. Sie schreiben einerseits verschiedene Grenzwerte hinsichtlich der Emissionen der Kessel vor und definieren Regelungsarten und Funktionsweisen der Regeltechnik in Heizungen. Die sicherheitstechnischen Einrichtungen in einer geschlossenen Warmwasser-Heizungsanlage schreibt die DIN EN12828 vor. Das sind u.a. ein Sicherheitstemperaturbegrenzer, Sicherheitsventile, Thermometer und Temperaturregler. In Deutschland und Österreich ist zusätzlich zur CE-Kennzeichnung ein Ü-Zeichen (ÜA in Österreich) vorgeschrieben. Hier ist allerdings anzumerken, dass ein Urteil des EuGHs aus dem Jahr 2014 (www.bit.ly/2P8kGmQ) aussagt, dass das Verlangen zusätzlicher Zulassungskriterien für den wirksamen Marktzugang zu unterlassen ist. Sprich: Ü- und ÜA-Zeichen werden über kurz oder lang hinfällig. Unabhängig von diesem Sachverhalt unterliegt die Überprüfung der Bauteile hinsichtlich der Normen dem Hersteller selbst. Eine externe Prüfung durch Institute wie TÜV oder DIN ist freiwillig und erfolgt üblicherweise auf Basis der entsprechenden Normen.

Fazit

Die Bauartzulassung, mit der so oft argumentiert wird, kann insofern nicht erlöschen, als dass die Wärmeverteilregelung kein sicherheitsrelevanter Bauteil hinsichtlich der europäischen Normen ist. Eigene Bauartzulassungen sind ohnehin nur dann notwendig, wenn das Produkt (z.B. aufgrund einer innovativen Neuerung) nicht durch bestehende Normen abgedeckt wird.

Unsere Empfehlung

Achten Sie darauf, dass beim Tausch eines defekten Reglers vor allem die sicherheitsrelevanten Einrichtungen (DIN EN12828) niemals ausgehebelt werden, egal ob mit Original- oder Fremdregler. Die elektronischen Regelgeräte selbst müssen natürlich ebenfalls mehreren europäischen Normen entsprechen und dies in der EU-Konformitätserklärung bescheinigen. Bei der üblichen Verwendung in einer Heizungsanlage sollte vom externen Regler, wie z.B. der UVR16x2, immer die Schnittstelle zur externen Anforderung des Kessels genützt werden. Je nach Typ und Baujahr können die Kessel, aber auch Gas- und Ölthermen, BHKW und Wärmepumpen damit schlicht Ein/Aus Signale erhalten, oder über 0-10V bzw. PWM temperaturgeführt bzw. leistungsgeregelt betrieben werden.

Technische Alternative RT GmbH

Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 1 2019 - 05.02.19.
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