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Vernetzte Maschinen und das Recht

Eine Frage der Haftung

Die Digitalisierung verspricht neue Anwendungen, Geschäftsmodelle und Märkte. Doch die zunehmende Vernetzung birgt auch unterschiedliche Risiken. Beispielsweise stellt sich die Frage der Haftung, wenn bei vernetzten Maschinen etwas schiefläuft.

Bild: ©Vege / Fotolia.com

Wer haftet für vernetzte Maschinen? Eine naheliegende Antwort ist zunächst der Hersteller einer Komponente. Aber: Ein Hersteller muss mit seinem Produkt nicht unter allen Umständen die maximale Sicherheit bieten. Maßgeblich ist zuallererst die für den Hersteller erkennbare Verwendung des Produkts. Die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vorhersehbaren Einfallstore müssen abgesichert sein. Je größer die drohende Gefahr, desto bessere Schutzmaßnahmen muss ein Hersteller einbauen. Dabei ist auch ein vorhersehbarer Fehlgebrauch zu berücksichtigen, das heißt das Gerät muss auch gegen naheliegende Bedienfehler gesichert sein. Dies gilt jedenfalls insoweit, wie Sach- oder Körperschäden drohen, beispielsweise durch einen außer Kontrolle geratenen Roboterarm, der Arbeiter verletzen könnte. Hersteller müssen ihre Anlagen auch hinreichend gegen Hacking-Angriffe absichern, wenn sie via Internet erreichbar sind: Dazu gehört es auch, Wartungsschnittstellen mit tauglichen Passwörtern abzusichern - die teils heute noch anzutreffende Kombination aus dem Zugangsnamen 'admin' und dem Passwort '0000' entspricht dabei nicht dem Stand der Technik. Gerade im Zusammenspiel zwischen vernetzten Geräten potenzieren sich IT-Sicherheitsrisiken. Eine sorgfältige Abschottung der Komponenten und präzise Schnittstellendefinition, und die Verwendung sicherer Kommunikationsprotokolle ist unabdingbar.

Kümmerlein, Simon & Partner Rechtsanwälte mbB

Dieser Artikel erschien in INDUSTRIE 4.0-MAGAZIN 3 2019 - 14.02.19.
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