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Heute: Haftung für fehlerhafte oder unsichere Software

"Es gibt keine fehlerfreie Software". Das mag zwar programmtechnisch in den meisten Fällen der Realität entsprechen. Doch bedeutet dies nicht, dass ein Softwareanbieter oder ein Anbieter eines mit einer Software integrierten Produktes (z.B. Roboter) von Rechts wegen Haftungsprivilegien genießt. Im Jahr 2020 werden nach einer Schätzung der EU über 40 Milliarden integrierte Systeme existieren. Anbieter wie auch Erwerber von mit Software integrierten Produkten müssen sich daher Gedanken machen, wo sie selbst juristisch in der Verantwortung stehen respektive ihre Vertragspartner.

Bild: Noerr LLPBild: Noerr LLP

Gefahren drohen nicht nur durch den simplen Ausfall einer Maschine oder eines Roboters aufgrund einer fehlerhaften Software, sondern neuerdings auch durch Sicherheitslücken, die von Hackern genutzt werden und die im schlimmsten Fall auch Leib und Leben anderer gefährden können. Denken Sie z.B. an einen Hackerangriff auf Diabetespumpen, Operationsroboter oder autonom fahrende Fahrzeuge. Gefahren können auch im digital vernetzten Produktionsprozess auftreten, wenn Menschen und Roboter unmittelbar zusammenarbeiten und infolge eines Softwarefehlers oder eines Hackerangriffs ein Roboter Menschen verletzt oder tötet.

Noerr LLP

Dieser Artikel erschien in ROBOTIK UND PRODUKTION 1 2019 - 26.03.19.
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