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Gängige Cloud-Lösungen und ihre Alternativen

Auf der sicheren Seite

Jedes Unternehmen, das Daten von EU-Bürgern verarbeitet, ist zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen stellt rechtskonformer Datenschutz eine große Herausforderung dar. Mit der Anwendung von Cloud-Diensten steigt die Komplexität - gegebenenfalls haftet ein Unternehmen auch für Datenpannen in der Cloud. Mit der richtigen Herangehensweise lässt sich das Risiko behördlicher Bußgelder minimieren.

Bild: ©Gstudio Group-2/Fotolia.com
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Ob über Mailchimp, Salesforce, Dropbox oder Microsoft Office 365: Täglich laden Deutschlands Unternehmen zahllose personenbezogene Daten in die Speicher unterschiedlicher Cloud-Dienste. Oft geschieht dies in der Annahme, der Provider sei sicher und handelt im Sinne der DSGVO. Doch die Annahme allein schafft keine Rechtssicherheit. Wer Daten in einem Cloud-Speicher verarbeitet, muss den Anbieter im Vorfeld prüfen. Das erhöht den initialen Aufwand, zahlt sich aber langfristig aus: Man riskiert keine Rechtsverstöße.

Unterschiedliche Cloud-Arten

Cloud ist nicht gleich Cloud. Die umfassendste Cloud-Lösung dient der Auslagerung einer internen IT-Infrastruktur, also Infrastructure as a Service kurz (Iaas). Für Betreiber einer Plattform gibt es spezielle Cloud-Formate, zusammengefasst unter dem Terminus Platform as a Service (Paas). Das wohl bekannteste Format speichert die Daten einer Software in der Cloud, genannt Software as a Service (SaaS). Alle drei Cloud-Formate bieten sich zur Verarbeitung personenbezogener Daten an, wenn auch in unterschiedlichem Kontext. Inwiefern ein Cloud-Dienst den datenschutzrechtlichen Auflagen eines Unternehmens genügt, sollte eingehend geprüft werden.

DataCo GmbH

Dieser Artikel erschien in INDUSTRIE 4.0-MAGAZIN 10 2019 - 23.05.19.
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