Anzeige

Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen

Testen ist nicht gleich Prüfen

Maschinen- und Anlagenbauer sowie Fertigungs- und Betriebsleiter schätzen die Vorzüge von Lichtvorhängen, Laserscannern und anderen berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen. Doch für verlässliche Sicherheit müssen die Systeme auch umfassend kontrolliert und geprüft werden. Dabei sind verschiedene Anforderungen und Fristen zu berücksichtigen.

Bild: Pilz GmbH & Co. KGBild: Pilz GmbH & Co. KG
Wenn an Maschinen und Anlagen auf das Öffnen von mechanischen Schutzeinrichtungen verzichtet werden kann, sparen berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) wie Lichtgitter oder Laserscanner Aufwand und Zeit.

Berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen, kurz BWS, bieten sich überall dort an, wo Bediener oft und regelmäßig in den Gefahrenbereich einer Maschine eingreifen. Wenn auf das Öffnen von mechanischen Schutzeinrichtungen verzichtet werden kann, spart das Zeit und Arbeitsaufwand. So wird die Anlage produktiver und der Arbeitsplatz bedienerfreundlicher. Auch werden umstehende Personen geschützt, weil das unbewusste Eingreifen in die Gefahrensituation einen Maschinenstopp herbeiführt. Zudem werden BWS immer häufiger im Zusammenhang mit arbeitsplatzunterstützenden Robotern eingesetzt.

TÜV SÜD AG

Dieser Artikel erschien in SPS-MAGAZIN 7 2019 - 23.07.19.
Für weitere Artikel besuchen Sie www.sps-magazin.de