Anzeige

Ende der Übergangsfrist für VDE AR-N 4105:2018-11

Erweiterte Anforderungen

Seit dem verbindlichen Inkrafttreten der aktualisierten Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 am 27. April 2019 gilt es für das Elektrohandwerk eine ganze Reihe neuer Regeln beim Anschluss von Erzeugeranlagen im Niederspannungsnetz zu beachten. Wichtige Änderungen und Neuerungen betreffen die erstmals geforderte dynamische Netzunterstützung, den Netz- und Anlagenschutz sowie die Kuppelschalter.

Bild: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KGBild: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 legt die technischen Anforderungen für Erzeugungsanlagen und Energiespeicher fest, die über die Vorgaben der VDE-AR-N 4100, Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb, hinausgehen. Die VDE-AR-N 4105 gilt für Photovoltaikanlagen, KWK-Erzeugungsanlagen, Wind- und Wasserkrafterzeugungseinheiten, Stirlinggeneratoren, Brennstoffzellen, direkt mit dem Netz gekoppelte Asynchrongeneratoren sowie Energiespeicher mit einer Summenwirkleistung bis 135kW, die unabhängig von der Spannungsebene im Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz angeschlossen werden. Darüber hinaus regelt die Anwendungsregel 4105 das sogenannte Netzsicherheitsmanagement, das die externe Beeinflussung der Wirkleistungsabgabe von erneuerbaren Stromerzeugern zum Erhalt der Netzstabilität beinhaltet: Falls ein Abschnitt des betreffenden Mittelspannungsnetzes oder des übergeordneten Transportnetzes überlastet wird und keine anderen Maßnahmen mehr greifen, muss der zuständige Verteilnetzbetreiber (VNB) die Möglichkeit haben, Erzeugungsanlagen kurzfristig und ferngesteuert in ihrer Leistung zu begrenzen.

Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in SCHALTSCHRANKBAU 5 2019 - 05.09.19.
Für weitere Artikel besuchen Sie www.schaltschrankbau-magazin.de