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Aktiver Störlichtbogenschutz in Schaltanlagensystemen

Auf Wunsch mit Integrationshilfe

Energieschaltgeräte-Kombinationen nach der DIN EN 61439-2 (Schaltanlagen in der Niederspannung) müssen, wie jedes in der EU in Verkehr gebrachte Produkt, mit einem CE Zeichen markiert sein. Damit wird deklariert, dass das Betriebsmittel 'Schaltanlage' den Sicherheitsanforderungen der europäischen Richtlinien entspricht. Maßgebend für Schaltanlagen nach der DIN EN 61439-2 ist die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. In der Bundesrepublik Deutschland wird diese Richtlinie in der Ersten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV) umgesetzt. Die Konformität wird anhand von Normen nachgewiesen.

Bild: Dehn SE + Co KGBild: Dehn SE + Co KG

Bei der Auslegung der Schaltanlage muss beurteilt werden, ob z.B. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder Ansprüche hinsichtlich der Betriebsverfügbarkeit weitere Anforderungen an die Schaltanlage bedeuten. Um dieses zu beurteilen, muss der Aufstellungsort der Schaltanlage betrachtet werden, z.B. elektrisch im Netzwerk, physisch am Aufstellungsort. Dazu ist immer eine Gefährdungsbeurteilung inkl. einer Netzberechnung vor der Auslegung der Schaltanlage zu empfehlen. Eine Hilfe bietet hier das Black-Box-Konzept der DIN EN 61439-2, Anhang BB. Hier werden die elektrischen Daten, die Aufstellungsbedingungen sowie Daten zur Bedienbarkeit, Wartung und Erweiterung aufgenommen und zwischen Anwender und Hersteller der Schaltanlage ausgetauscht. Eventuelle Gefährdungen können hier dokumentiert werden und in die technische Auslegung der Schaltanlage einfließen.

Dehn SE + Co KG

Dieser Artikel erschien in SCHALTSCHRANKBAU 1 (Februar) 2020 - 27.02.20.
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