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Interview zur F-Gase-Verodnung mit Judith Kötzsch von Rittal

Kühlgeräte auf Konformität überprüfen

Frau Kötzsch, warum ist die F-Gase-Verordnung für die Industrie ein so wichtiges Thema?

Judith Kötzsch: Mit der nächsten Stufe der F-Gase-Verordnung kommen nicht nur zusätzliche Servicekosten und mehr Wartungsaufwand auf viele Betreiber von kältetechnischen Anlagen zu. Es drohen unter Umständen sogar Produktionsstillstände. Denn seit Jahresbeginn dürfen bestimmte teilfluorierte Kohlenwasserstoffe als Kältemittel nicht mehr in Verkehr gebracht und bei einer Leckage nicht mehr neu aufgefüllt werden. Grundsätzlich müssen alle Unternehmen prüfen, inwieweit ihre Kühlgeräte von den Bestimmungen betroffen sind und im Anschluss die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

Welche Kühlgeräte müssen von den Unternehmen unter die Lupe genommen werden, weil sie von der F-Gase-Verordnung betroffen sind?

Kötzsch: Die Verordnung gilt sowohl für den Einsatz von Kältetechnik in industriellen Anlagen als auch für die Klimatisierung von Gebäuden. Unsere Expertise bei Rittal fokussiert sich dabei auf den Einsatz von Kühlgeräten und Chillern in Steuerungs- beziehungsweise Schaltanlagen und Produktionsprozessen.

Sind Nutzer von Rittal-Produkten betroffen und müssen diese sich Sorgen über die Zulassung ihrer Kältemittel machen?

Kötzsch: Schaltschrankkühlgeräte und Chiller von Rittal sind auch nach 2020 weiterhin zugelassen, da sie mit einem hermetisch geschlossenen Kältekreislauf arbeiten und die verwendeten Kältemittel R134a, R410a und R407c einen GWP-Wert kleiner als 2.500 haben. Das gilt für alle Geräte, die Rittal in den letzten zwanzig Jahren in Verkehr gebracht hat. Wir haben schon frühzeitig auf optimalen Umweltschutz geachtet.

Rittal GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in SCHALTSCHRANKBAU 2 (März) 2020 - 31.03.20.
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