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Interview zur F-Gase-Verodnung mit Judith Kötzsch von Rittal

Kühlgeräte auf Konformität überprüfen

Bild: Rittal GmbH & Co. KGBild: Rittal GmbH & Co. KG
Judith Kötzsch, Abteilungsleiterin Business Development Service bei Rittal: " Wir haben mehrere Programme der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft ausfindig gemacht, die auf Schaltschrankkühlgeräte und Chiller zutreffen."

Checkliste Klimastrategie finden

Mit diesen fünf Schritten stellen sich Unternehmen optimal auf die F-Gase-Verordnung ein.

1. Überblick gewinnen

Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche kältetechnischen Anlagen Sie im Einsatz haben. Das verwendete Kältemittel und dessen Menge sind auf dem Typenschild der Anlage vermerkt. Dokumentieren Sie den Ist-Zustand schriftlich.

2. F-Gase-Rechner anwenden

Ob ein Kältemittel betroffen ist, kann mit dem F-Gase-Rechner online überprüft werden. Liegt der GWP-Wert über 2.500, müssen besondere Wartungsmaßnahmen ergriffen werden. Der F-Gase-Rechner gibt dazu konkrete Empfehlungen.

3. Service beauftragen

Wartungen und Dichtigkeitsprüfungen müssen fachmännisch durchgeführt und dokumentiert werden. Der Rittal Werkskundendienst hilft auch Unternehmen, die keine Rittal-Produkte nutzen.

4. Investitionen prüfen

Investitionen in moderne Kühlgeräte, die nicht von der F-Gase-Verordnung betroffen sind, können sich lohnen.

5. Fördermittel erhalten

Für Investitionen in klimafreundliche Chiller und Kühlgeräte für Schaltschränke gibt es staatliche Förderprogramme. Rittal gibt hierzu Empfehlungen.

Mehr Informationen zur F-Gase-Verordnung, Whitepaper und einen F-Gase-Rechner finden Interssierte unter: www.rittal.de/f-gase

Frau Kötzsch, warum ist die F-Gase-Verordnung für die Industrie ein so wichtiges Thema?

Judith Kötzsch: Mit der nächsten Stufe der F-Gase-Verordnung kommen nicht nur zusätzliche Servicekosten und mehr Wartungsaufwand auf viele Betreiber von kältetechnischen Anlagen zu. Es drohen unter Umständen sogar Produktionsstillstände. Denn seit Jahresbeginn dürfen bestimmte teilfluorierte Kohlenwasserstoffe als Kältemittel nicht mehr in Verkehr gebracht und bei einer Leckage nicht mehr neu aufgefüllt werden. Grundsätzlich müssen alle Unternehmen prüfen, inwieweit ihre Kühlgeräte von den Bestimmungen betroffen sind und im Anschluss die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

Welche Kühlgeräte müssen von den Unternehmen unter die Lupe genommen werden, weil sie von der F-Gase-Verordnung betroffen sind?

Kötzsch: Die Verordnung gilt sowohl für den Einsatz von Kältetechnik in industriellen Anlagen als auch für die Klimatisierung von Gebäuden. Unsere Expertise bei Rittal fokussiert sich dabei auf den Einsatz von Kühlgeräten und Chillern in Steuerungs- beziehungsweise Schaltanlagen und Produktionsprozessen.

Sind Nutzer von Rittal-Produkten betroffen und müssen diese sich Sorgen über die Zulassung ihrer Kältemittel machen?

Kötzsch: Schaltschrankkühlgeräte und Chiller von Rittal sind auch nach 2020 weiterhin zugelassen, da sie mit einem hermetisch geschlossenen Kältekreislauf arbeiten und die verwendeten Kältemittel R134a, R410a und R407c einen GWP-Wert kleiner als 2.500 haben. Das gilt für alle Geräte, die Rittal in den letzten zwanzig Jahren in Verkehr gebracht hat. Wir haben schon frühzeitig auf optimalen Umweltschutz geachtet.

Was bedeutet der GWP-Wert genau?

Kötzsch: Das Treibhauspotenzial GWP (Global Warming Potential) gibt an, wie viel eine festgelegte Menge eines Treibhausgases zum Treibhauseffekt beiträgt. Kohlendioxid dient als Vergleichsmaßstab. Mit dem F-Gase-Rechner können Unternehmen das CO2-Äquivalent ihrer Kältemittel bestimmen. Dabei wird die Menge des eingesetzten Kältemittels mit dessen GWP-Wert multipliziert.

Welchen Service bietet Rittal für Unternehmen an, die ihre Kältetechnik aufgrund der F-Gase-Verordnung überprüfen und warten müssen?

Kötzsch: Als Erstes schauen wir uns den Gerätebestand an und geben Handlungsempfehlungen. Die vorgeschriebenen Inspektionen und Dichtigkeitsprüfungen können wir als zertifizierter Servicepartner durchführen und dokumentieren. Bei unserer herstellerunabhängigen Beratung prüfen wir den Ist-Zustand allerdings nicht nur im Hinblick auf die F-Gase-Verordnung, sondern wir ermitteln darüber hinaus, wie energieeffizient, wirtschaftlich und ausfallsicher die bislang eingesetzten Kühlgeräte sind. Eventuell lohnt es sich für das Unternehmen, in moderne und umweltfreundliche Geräte zu investieren, die nicht von der F-Gase-Verordnung betroffen sind. Auch der Austausch von Kältetechnik, die Entsorgung von Altgeräten, der Aufbau und die Inbetriebnahme von neuen Kühlgeräten sind durch uns möglich.

Lassen sich Investitionen in den Umweltschutz auch mithilfe von Fördermitteln finanzieren?

Kötzsch: Ja, es gibt dafür Fördermittel als Zuschüsse oder Kredite. Wir haben mehrere Programme der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft ausfindig gemacht, die auf Schaltschrankkühlgeräte und Chiller zutreffen. Die jeweilige Förderhöhe berechnet sich individuell pro Gerät aus der Kälteleistung, der Art der Kälteanlage und deren Anwendung. Bei unserer Beratung geben wir konkrete Tipps dazu.

Was passiert, wenn die gesetzlichen Bestimmungen zur Verwendung von Kältetechnik in Zukunft noch weiter verschärft werden?

Kötzsch: Das ist denkbar, doch es wird sicherlich angemessene Übergangsfristen geben, damit Unternehmen ihr Umweltmanagement wirtschaftlich planen können. Auch hier gilt: cool bleiben.

Rittal GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in SCHALTSCHRANKBAU 2 (März) 2020 - 31.03.20.
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