Anzeige

Lieber auf Nummer sicher

Bei Stromausfall am Wochenende an Elektro-Notdienst wenden

Bild: ArGe Medien im ZVEH GbRBild: ArGe Medien im ZVEH GbR

Es passiert besonders gern an Wochenenden oder Feiertagen: Plötzlich fällt der Strom im Haus oder der Wohnung aus und das Überprüfen der Sicherungen führt zu keinem Ergebnis.

Bild: ArGe Medien im ZVEH GbRBild: ArGe Medien im ZVEH GbR

Manchmal legt auch eine durchgeschmorte Leitung die Stromversorgung lahm oder die Elektroanlage quittiert ihren Dienst. „In solchen Fällen sollte man immer den Elektriker bzw. außerhalb der regulären Dienstzeiten den Elektro-Notdienst der Elektro-Innung rufen“, rät Andreas Habermehl vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). „Bei einem länger anhaltenden Stromausfall, der nicht von außen verursacht ist, sollten Laien auf keinen Fall versuchen, selbst etwas an Leitungen oder im Verteilerkasten zu reparieren.“ Das Risiko, das Problem zu vergrößern oder, schlimmer noch, sich zu verletzen, sei einfach zu hoch, so der Experte.

Ob Kühlschrank, Heizung, Beleuchtung oder Computer – ohne Strom läuft nichts, Haushalt und Alltag sind von einer funktionierenden Stromversorgung abhängig. Umso schlimmer trifft es einen, wenn elektrische Geräte nicht mehr funktionieren – und die Ursache keine herausgesprungene Sicherung oder ein vorübergehender Stromausfall ist. Besonders ärgerlich ist es, wenn das Problem nachts oder am Wochenende auftritt. Dann ist der Elektro-Notdienst die einzige Option, um den Defekt zu beheben. Notdienste sind im Internet oder Telefonbuch gelistet. „Leider gibt es aber immer wieder schwarze Schafe. Wer einen Notdienst engagiert, sollte trotz der Dringlichkeit ein paar Dinge beachten“, stellt Andreas Habermehl fest. So sei ein Festpreisangebot unabhängig von Reparaturaufwand oder Ergebnis nicht seriös. Wird der Fehler nicht oder nur provisorisch behoben, darf der Notdienst nicht den vollen Preis für den Einsatz verlangen. Zudem haben Kundinnen und Kunden bei einem Provisorium das Recht auf Nachbesserung. Schließlich sollte der Notdienst immer eine korrekte Handwerkerrechnung ausstellen, die alle Kostenpunkte aufführt. Apropos Rechnung: Bei Mietwohnungen stellt sich schnell die Frage, wer den Notdienst bezahlt. Habermehl rät Mieterinnen und Mietern, bei einem Defekt oder Schaden zuerst den Vermieter zu informieren. Dieser ist dafür verantwortlich, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand ist – und dazu gehört auch eine funktionierende Elektroanlage.

ArGe Medien im ZVEH GbR

Dieser Artikel erschien in www.gebaeudedigital.de 2020 - 01.03.20.
Für weitere Artikel besuchen Sie www.gebaeudedigital.de