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Heute: Datenschutz und Produktion in Zeiten von Covid-19

Das Thema Coronavirus beherrscht derzeit die Welt. Um die Pandemie einzuschränken, greifen Regierungen zu drastischen Präventionsmaßnahmen. Auch die Wirtschaft wird herausgefordert. Die Rechte des Einzelnen müssen grundsätzlich auch dann gewahrt bleiben, wenn Unternehmen ein Interesse daran haben, den Gesundheitszustand der Beschäftigten zu erfahren.

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David Nink ist Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Digital Business bei der Kanzlei Noerr. Er berät Mandanten im Datenschutz- und IT-Vertragsrecht sowie bei IT-Projekten (KI-Nutzung, Cloud Computing).

Einige Unternehmen planen, ihr Betriebsgelände durch Schleusen abzusichern, an denen Infrarot-Kameras mittels Wärmebildfunktion die Körpertemperatur bei passierenden Mitarbeitern messen. Die auf den ersten Blick womöglich harmlos erscheinende Maßnahme involviert allerdings zumeist die Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Datenschutzrecht findet Anwendung, wenn eine (auch nachträgliche) Identifikation der Person möglich ist. In der Regel liegen in diesem Fall weitere Datenquellen vor, die einen Personenbezug begründen: Schlüsselkartenlese- oder Arbeitszeiterfassungsgeräte, Videoüberwachungsanlagen oder Kenntnisse des Pfortenpersonals. Das Hausrecht des Unternehmens allein kann somit im Regelfall keine Rechtfertigung der Maßnahme darstellen. Auch in Krisensituationen sind gesetzliche Vorgaben zu beachten - umso mehr, wenn es um (sensible) Gesundheitsdaten geht.

Noerr LLP

Dieser Artikel erschien in ROBOTIK UND PRODUKTION 2 (Hannover Messe) 2020 - 16.04.20.
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