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Neue Norm schafft Sicherheit

Fernüberwachung von Brandmeldeanlagen wird leichter

Bild: Hekatron Vertriebs GmbHBild: Hekatron Vertriebs GmbH
Vor-Ort-Einsätze an Brandmeldeanlagen können durch moderne digitale Systeme massiv reduziert werden.

Aufgrund rechtlicher Bedenken blickte manch ein Errichter oder Betreiber bisher skeptisch auf Lösungen wie die Fernüberwachung und -instandhaltung von Brandmeldeanlagen. Die neue Dienstleistungsnorm DIN EN50710 'Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen' nimmt diese Sorge nun und lädt dazu ein, die Möglichkeiten des Fernzugriffs voll auszuschöpfen.

Mit zunehmendem Einzug in die Brandschutzpraxis zeigt sich, dass in der Digitalisierung tatsächlich ein enormes Potenzial für mehr Effizienz, höhere Sicherheit und Wachstum steckt. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel bieten digitale Tools mit Fernzugriffsoption einen hohen Mehrwert und spürbare Entlastung im Arbeitsalltag. Doch wie bei allen neuen Technologien stellt sich die Frage, wie es im Ernstfall mit der Haftung aussieht. "Die neue Norm, die seit Mai 2022 auch in der deutschen Fassung vorliegt, bietet den sicherheitstechnischen Gewerken im Gegensatz zur bestehenden VDE0833-1 konkrete Handlungsempfehlungen. Hier sind jetzt erstmals alle relevanten Anforderungen an die Dienstleistungsanbieter für einen Fernzugriff festgelegt", erklärt Thomas Litterst, Leiter Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz. Die neue Norm schafft die notwendige Grundlage, weil sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik definiert, auf die sich z.B. Gerichte berufen, wenn im Schadensfall überprüft wird, ob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Norm wurde von einem europäischen Expertenteam als EN erarbeitet und wird damit auch in anderen EU-Staaten angewendet.

Weil zum Erscheinungszeitpunkt der bisher gültige Anwendungsnorm 'Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall VDE0833-1' im Jahr 2017 Fernwartungen in der Praxis noch eine untergeordnete Rolle spielten, gab die Norm diesbezüglich lediglich rudimentäre Hinweise und Empfehlungen. Einige davon sind heute längst überholt. Für Errichter und Betreiber, die dennoch auf die digitale Unterstützung setzten, ein echtes Problem. Bislang musste jeder die Maßnahmen rund um seinen Fernzugriff selbst definieren. Im Umkehrschluss bedeutete das auch: Eigenes Risiko.

Hekatron Vertriebs GmbH

Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL Newsletter 2 2023 - 01.02.23.
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