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Webbasiertes Training schafft einheitliches Bewusstsein für Safety

Maschinensicherheit für alle

Bei Herstellern wie Betreibern von Anlagen wissen meist nur jene, die täglich mit dem Sicherheitsdesign, der Erweiterung oder dem Betrieb von Anlagen zu tun haben, was Maschinensicherheit in der Praxis bedeutet, welche Rechtsvorschriften und Normen gelten. Aus Sicht von Bühler sollte jedoch ein weit größerer Personenkreis über wichtiges Basiswissen verfügen. Gemeinsam mit Pilz wurde deshalb ein Lern- und Schulungskonzept entwickelt.

Bild: Pilz GmbH & Co. KG / ©elenaleonova/gettyimages.de
Die Bühler Group einen großen Teil der weltweit Beschäftigten - in unterschiedlicher Abstufung - zum Thema Maschinensicherheit mit dem Web Based Training von Pilz geschult. Das Ziel: ein identisches Wissen und Bewusstsein zum Thema

Web Based Training: Maschinensicherheit - Einstieg und praktische Umsetzung

Das Web Based Training von Pilz richtet sich an Mechatroniker, Elektroniker für Automatisierungstechnik, angehende Techniker, Ausbilder, Normenverantwortliche, Konstrukteure sowie Sicherheitsbeauftragte in Betrieben. Das digitale Lernformat vermittelt Grundlagen zur Maschinensicherheit auf dem aktuellen Stand der Technik - interaktiv, nach individuellem Lerntempo und unabhängig von Ort und Uhrzeit. Vorkenntnisse sind nicht notwendig.

Innerhalb von kurzer Zeit führt das Training in die Maschinensicherheit ein:

  • • Warum benötigt man Sicherheitstechnik?
  • • Was bedeutet funktionale Sicherheit?
  • • Was ist eine CE-Kennzeichnung?
  • • Welche Normen und Richtlinien sind zu beachten?

Das Training vermittelt den Prozess der Risikobeurteilung und -minderung und erklärt mögliche Schutzeinrichtungen. Alle Schritte werden anhand eines Anwenderbeispiels an einer realen Maschine erläutert und mit Übungen und anschließenden Lösungen zur Überprüfung des Lernerfolgs begleitet.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. In der Schweiz bereits seit 1997 in Kraft (damals noch die alte Maschinenrichtlinie 98/37/EG) ist diese für sämtliche Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen verbindlich. In der Praxis sind die Interpretation und Anwendung der Rechtsvorschriften und Normen jedoch reichlich anspruchsvoll. Vertieftes Expertenwissen ist gefragt!

Dieses fundierte Knowhow zu erlangen sowie aktuell zu halten, um potenzielle Gefahren zu ermitteln und den erforderlichen Risikobewertungsprozess von Maschinen in Eigenregie durchzuführen, stellt in vielen Betrieben eine Herausforderung dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn bestehende Anlagen ergänzt oder verändert werden: Häufig ist am Ende nicht eindeutig abzuschätzen, ob damit eine wesentliche Veränderung vorliegt und in der Folge ein Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich abschließender CE-Kennzeichnung erforderlich wird.

Pilz GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in SPS-MAGAZIN 2 (März) 2023 - 01.03.23.
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