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Gesetzlichen Vorgaben mit MES-Software nachkommen

Verpflichtungen als Chance begreifen

Mehr Pflicht zum Bericht

Bekannt ist bereits, dass die Zahl der Unternehmen, die in der EU einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müssen, stufenweise angehoben wird. Dargelegt werden muss u.a., wie Unternehmen Schritt für Schritt CO2-Emissionen verringern wollen. Laut der EU-Direktive 'Corporate Sustainability Reporting Directive' (CSRD) sollen diese Informationen genauso belastbar sein wie -Finanzinformationen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits berichtspflichtig waren, müssen ihren Nachhaltigkeitsreport über das Geschäftsjahr 2024 (mit Berichtspflicht 2025) laut der CSRD nach neuen Standards vorlegen. Ab dem Geschäftsjahr 2025 (mit Berichtspflicht 2026) müssen auch kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und mit mehr als 40Mio.? Euro Nettoumsatz einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. In Deutschland sollen rund 15.000 Unternehmen betroffen sein. Bereits seit einigen Jahren haben sich am Kapitalmarkt sogenannte ESG-Kriterien etabliert. Danach präsentieren Unternehmen Aktionären ihre Aktivitäten in Sachen Umwelt (Environment), Soziales und Unternehmensführung (Governance), um die Nachhaltigkeit ihrer Geschäfte zu belegen

Sorgfalt in der Lieferkette

Seit Anfang 2023 gilt in Deutschland zudem das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses hat zum Ziel, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Demnach erstrecken sich die Sorgfaltspflichten der Unternehmen auf die gesamte Lieferkette. Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten (rund 700 Unternehmen). Ab dem Jahr 2024 sind auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in diese Pflicht einbezogen (rund 2.900 Unternehmen).

FORCAM GmbH

Dieser Artikel erschien in IT&Production MES Wissen Kompakt 2023 - 05.04.23.
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