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Sieben Tipps für die Wahl des passenden Systems

Die Arbeitszeiterfassung wird verpflichtend

Das Bundesarbeitsgericht Erfurt urteilte im September 2022, dass Arbeitgeber ein System zur transparenten Dokumentation der Arbeitszeit einführen müssen. Das BAG beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der schon 2019 die EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert hat, Arbeitszeiterfassung gesetzlich umzusetzen. Im April 2023 legte das Arbeitsministerium einen ersten Gesetzesentwurf vor, der eine elektronische Zeiterfassung vorsieht. Zeit also, sich Gedanken um ein passendes System zur Erfassung zu machen.

Bild: PCS Systemtechnik GmbHBild: PCS Systemtechnik GmbH
Abbildung 1 Arbeitszeitdokumentation und eine flexible Gleitzeitregelung sind kein Widerspruch, sondern ergänzen sich perfekt.

Auch wenn Unternehmen und Institutionen bisher mit Vertrauensarbeitszeit gute Erfahrungen gemacht haben, werden sie also ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen. Die Empfehlung lautet, auch aufgrund der aktuellen Liefersituation auf dem Elektromarkt: Unternehmen sollten jetzt die passenden elektronischen Terminals auswählen, am besten ergänzt um mobile Lösungen mit Smartphone oder Webbrowser für die Mitarbeitenden im Homeoffice oder im Außendienst.

ERP-System liefert die Personaldaten für die Zeiterfassung.

Wichtig: Entscheider sollten dabei nicht auf eine isolierte Zeiterfassung setzen, sondern auf eine Lösung, die die Mitarbeiter-Stammsätze aus dem ERP-System nutzt. Dies vermeidet eine parallele Datenverwaltung. Die gebuchten Arbeitszeiten können im Lohn- und Gehaltsystem weiterbearbeitet werden. Da die Anschaffung eines Zeiterfassungssystems eine Investition für einen längeren Zeitraum ist, geben wir in diesem Beitrag sieben Tipps, die bei der Wahl des geeigneten Terminals unterstützen.

PCS Systemtechnik GmbH

Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 3 (Mai) 2023 - 07.06.23.
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