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Wie moderne Technologien unterstützen können

Zeiterfassung und Anwesenheitskontrolle

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - in unionskonformer Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Moderne Technologien unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung.

Bild: ©PaeGAG/stock.adobe.com / Ziemer GmbH Elektrotechnik & Softwareentwicklung

Die Form der Arbeitszeiterfassung ist bisher gesetzlich nicht vorgegeben. Das heißt: Bisher kann frei gewählt werden, wie die Erfassung erfolgt. In der heutigen Arbeitswelt werden die Zeiterfassung und Anwesenheitskontrolle immer wichtiger, um den Arbeitsprozess effizienter zu gestalten und die Produktivität zu steigern. Die Verwendung von modernen Technologien wie automatisierten Zeiterfassungssystemen und Anwesenheitskontrollen ermöglicht es Unternehmen, Zeit und Ressourcen zu sparen und den Arbeitsprozess transparenter und sicherer zu gestalten.

ZIEMER GmbH Elektrotechnik & Softwareentwicklung

Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 3 (Mai) 2023 - 07.06.23.
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