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Was kommt auf Hersteller und Betreiber zu?

Cybersicherheit und die neue EUMaschinenverordnung

Im Juli 2023 ist die EU-Maschinenverordnung in Kraft getreten. Ab dann bleiben noch 42 Monate, um die neuen Vorgaben anzuwenden. Welche securityrelevanten Aspekte dabei von Bedeutung sind, zeigt der folgende Beitrag.

Bild: ©S and V Design/stock.adobe.com

Technologische Entwicklungen im Maschinenbau, allen voran die intelligente Vernetzung von Maschinen und die Verwendung von KI-Technologie, bringen auch neue Herausforderungen mit sich: Verstärkt müssen sich Unternehmen auch dem Thema der Cyberkriminalität widmen. Immer häufiger sehen sie sich Hacker-Angriffen ausgesetzt, Datendiebstahl sowie -verschlüsselung und damit einhergehende Erpressungsversuche können beträchtliche finanzielle Schäden verursachen.

Diesen Entwicklungen trägt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 Rechnung. In ihr finden sich Vorgaben zur Cybersicherheit, die Unternehmen künftig umsetzen müssen, um auch weiterhin das CE-Kennzeichen zu erhalten. Im Unterschied zur alten Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gilt die Verordnung für alle EU-Länder und muss nicht erst in nationale Gesetze gegossen werden. Obgleich sie erst ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden ist, stellt die neue EU-Maschinenverordnung im Bereich der Cybersecurity anspruchsvolle Vorgaben, auf die sich die Unternehmen frühzeitig vorbereiten sollten.

MaibornWolff GmbH

Dieser Artikel erschien in IT&Production 2 (März) 2024 - 07.03.24.
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