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Tipps zur Vorbereitung und Umsetzung

Pilz informiert zum Cyber Resilience Act

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Der Cyber Resilience Act (CRA) wurde kürzlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Verordnung enthält Vorgaben an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. 36 Monate haben betroffene Unternehmen nun Zeit, die im CRA enthaltenen Anforderungen umzusetzen. Bestimmte Meldepflichten sind bereits in den nächsten 21 Monaten zu erfüllen. Wer genau steht in der Pflicht? Und was wird im CRA gefordert? Das Safety-Unternehmen Pilz gibt Tipps zur Umsetzung.

EU-Rechtsakt zur Cyberresilienz: Das Ziel des CRA ist es, Verbraucher und Unternehmen besser vor Cyberangriffen zu schützen. Der CRA umfasst dafür eine Vielzahl an Vorgaben für Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen, die in der Lage sind, mit anderen Produkten zu kommunizieren. Dies schließt Hard- und Softwareprodukte mit ein. Betroffen sind also Produkte sowohl aus dem B2C-Bereich, wie etwa Smartphones oder Staubsaugerroboter, als auch aus dem B2B-Bereich, wie Steuerungen und Sensoren, aber auch reine Softwareprodukte wie Betriebssysteme. Der CRA wurde heute im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Pilz GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in Industrial Safety-News 12 2024 - 05.12.24.
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