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Einführung der E-Rechnung

Rechnungen direkt im ERP-System verarbeiten

Die E-Rechnung soll die Digitalisierung der Verwaltung fördern und Steuerbetrug vorbeugen. Ab 2027 wird nun auch ihr Versand schrittweise zur Pflicht. Die neuen Anforderungen können für Fertigungsunternehmen eine Chance sein, Abläufe effizienter zu gestalten und Finanz- und Beschaffungsprozesse zu digitalsieren. Die Einbettung in das ERP-System verspricht hier Potenzial.

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Die Pflicht zur E-Rechnung betrifft alle: Seit 2025 müssen Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen empfangen, ab 2027 wird der Versand schrittweise zur Pflicht. Wer über ein ERP-System mit integrierter E-Rechnungsverarbeitung verfügt, ist dieser Pflicht jedoch organisatorisch, rechtlich und wirtschaftlich einen Schritt voraus.

Klare Vorgaben, klare Perspektive

Das Wachstumschancengesetz verpflichtet Unternehmen, elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) zu verarbeiten. Ziel ist es, die Digitalisierung der Verwaltung zu fördern und Steuerbetrug durch medienbruchfreie Prozesse einzudämmen. Die positiven Effekte: Strukturierte Rechnungsdaten lassen sich automatisiert auslesen, prüfen und archivieren. Die Einbindung dieser Verfahren in die bestehenden Abläufe und das ERP-System verspricht auch für Unternehmen Potenziale, die von Verbesserungen der Prozessqualität bis hin zu mehr Transparenz im Finanzwesen reichen.

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Dieser Artikel erschien in IT&Production 5 (Juni) 2025 - 12.06.25.
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