Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und KRITIS

Schlüsselrolle der Zutrittskontrolle im Blick?

In den Medien begegnen uns fast täglich Berichte über Cyberangriffe. Unter den aufsehenerregendsten Vorfällen der letzten Zeit: der Angriff auf Frankreichs größten Telekommunikationsanbieter Orange sowie das Hacken und Deaktivieren mehrerer kommunaler Webseiten in Mitteldeutschland. Diese Beispiele verdeutlichen, wie entscheidend es ist, unsere Informationssysteme umfassend vor Angriffen zu schützen, damit Gesellschaft und Wirtschaft weiterhin handlungsfähig bleiben.

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Jochen Klein, Senior Key Account Manager bei PCS Systemtechnik GmbH ist Experte für Zutrittslösungen in regulierten Infrastrukturen.

Die europaweit gültige NIS-2-Richtlinie koordiniert Cybersicherheitsvorgaben in den EU-Staaten und sorgt für einheitliche Standards. Seit dem 6. Dezember 2025 ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie in Kraft getreten - wie lange erwartet. Das Gesetz des Bundesinnenministeriums organisiert die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen und vieler weiterer Branchen durch strengere Sicherheitsanforderungen, bessere Krisenreaktionen, erweiterte Meldepflichten und modernisiert das bestehende IT-Sicherheitsrecht umfassend. Zukünftig müssen betroffene Unternehmen ihre Systeme durch technische und organisatorische Maßnahmen widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe machen. Dazu gehören Risikoanalysen, Notfallpläne, Backup-Konzepte und Verschlüsselungslösungen. Andernfalls drohen bei schweren Verstößen Bußgelder, orientiert am Jahresumsatz. Neu ist auch: Die Geschäftsführung wird explizit in die Verantwortung genommen. IT-Sicherheit wird zur Chefsache. Parallel dazu wird das KRITIS-Dachgesetz überarbeitet.

PCS Systemtechnik GmbH

Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 1 (Februar) 2026 - 26.02.26.
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