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Ganzheitliche Sicherheitskonzepte für Maschinen auf Basis der neuen Maschinenverordnung - auch für mobile Plattformen

Transportsysteme umfassend absichern

Die MVO macht konkretere Vorgaben, wie mit wesentlichen Änderungen an einer Maschine sowie prüfpflichtigen Maschinen umzugehen ist. Darüber hinaus trägt sie der wachsenden Bedeutung von Digitalisierung und Industrial Security Rechnung. Für wen sie gilt? Die MVO wendet sich an die Inverkehrbringer, somit an die Hersteller von Maschinen.

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Die Pilz-Komplettlösung umfasst u.a. den Sicherheitslaserscanner PSENscan für die produktive Flächenüberwachung und Navigation (hinten rechts), die konfigurierbare Kleinsteuerung PNOZmulti 2 (Mitte) sowie die Industrie-Firewall SecurityBridge (ganz links)

Denn was, wenn Manipulationen an Maschinen wichtige Sicherheitsfunktionen außer Kraft setzen? Auch dieses Szenario nimmt die in der EU ab Januar 2027 geltende Maschinenverordnung MVO (Verordnung (EU) 2023/1230) in den Fokus. Sie regelt die Sicherheitsanforderungen für alle Maschinen neu - für die Safety wie für die Security. Um Mensch und Maschine vor Kollisionen mit Transportsystemen und die Systeme selbst vor Manipulation zu schützen, berücksichtigen die Vorgaben der Maschinenverordnung erstmals auch autonome mobile Maschinen.

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Zu den signifikanten Anforderungen, die ein Transportsystem erfüllen muss, gehört auch das Thema Navigation und im Zusammenhang die Kollisionsvermeidung.

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Dieser Artikel erschien in ROBOTIK UND PRODUKTION 1 (März) 2026 - 12.03.26.
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