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Serie Grundlagen der funktionalen Sicherheit - Teil 1 von 4

Schritt für Schritt zur sicheren Maschine

1787, mit den von Edmond Cartwright erstmals eingesetzten automatischen Webmaschinen, begann die Ära der modernen Automatisierung. Hauptmotivation damals war die Erhöhung der Produktivität, an die Sicherheit des Webers wurde kaum ein Gedanke verschwendet. Heute dagegen stehen die Effizienz des Produktionsablaufs und die Sicherheit des Werkers gleichermaßen im Mittelpunkt. Sicherheitstechnik ist heute fester Bestandteil der Automatisierung. Der Weg zur sicheren Maschine lässt sich in acht Schritte aufgliedern, die in dieser und den folgenden drei Ausgaben vorgestellt werden.

Bild: Pilz GmbH & Co. KGBild: Pilz GmbH & Co. KG
Bild 1: Maschinenhersteller sind auf dem europäischen Binnenmarkt verpflichtet, ihren Kunden ausschließlich sichere Produkte anzubieten. Ein Hersteller einer Maschine muss daher im Sinne der Maschinenrichtlinie eine Risikobeurteilung durchführen.

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Bild 2: Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, an ihren Maschinen das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass die Maschinen oder Anlagen alle erforderlichen Sicherheits-

Schritt 1: Risikobeurteilung als Schlüssel zur Maschinensicherheit

Maschinenhersteller sind auf dem europäischen Binnenmarkt verpflichtet, ihren Kunden ausschließlich sichere Produkte anzubieten. Sie müssen deshalb vorab alle mit der Maschine verbundenen Gefährdungen ermitteln und die von ihnen ausgehenden Risiken bewerten. Der erste Schritt zur Maschinensicherheit, im Sinne der Maschinenrichtlinie, ist daher in jedem Fall die Risikobeurteilung, mit der im Hinblick auf Bedienung und Funktionsweise der Maschine die einzelnen Risiken nach den geltenden Normen eingeschätzt werden können. Inhalt und Umfang von Risikobeurteilungen werden prinzipiell in keiner Richtlinie vorgegeben, jedoch beschreibt die EN ISO12100 die generelle Vorgehensweise: Ausgehend von der bestimmungsgemäßen Verwendung gilt es, sämtliche relevanten Gefährdungen zu ermitteln - unter Berücksichtigung aller Lebensphasen nach dem erstmaligen Bereitstellen auf dem Markt. Dabei werden alle unterschiedlichen Personengruppen, wie z.B. Bedienungs-, Reinigungs- oder Wartungspersonal, die mit der Maschine in Berührung kommen, beachtet. Für jede Gefährdung wird das Risiko eingeschätzt und bewertet. Maßnahmen, die das Risiko reduzieren, werden nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der harmonisierten Normen festgelegt. So besteht beispielsweise bei der Bedienung einer Exzenterpresse Gefahr durch Quetschen und Scheren. Das Risiko wird detailliert beschrieben und es wird eine Einschätzung und Bewertung von z.B. Schwere der Verletzung und Häufigkeit der Exposition abgegeben. Im Anschluss werden die Maßnahmen zur Risikominderung dargestellt, z.B. soweit möglich mit feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen. Als technische Schutzmaßnahmen könnten das Einrichten und der Einzelhub-Start ausschließlich durch eine Zweihandbedienung erfolgen. Im Anschluss an diese Betrachtungen wird dann im Rahmen der Risikobeurteilung das mögliche geminderte Risiko dargestellt. Zur Bestimmung auch derjenigen Risiken, die nicht durch, sondern beispielsweise nur durch Abdeckungen oder Einzäunungen, macht der quantitative Ansatz der Pilz 'Hazard rating numbers' (PHR) Sinn. Das von Pilz eingeführte PHR-Verfahren dient mit den zugehörigen Bewertungszahlen der konsequent objektiven und praktikablen Einschätzung der Risiken einer Anlage. Der Maschinenhersteller muss die Maschine dann unter Berücksichtigung seiner Analyse entwerfen und bauen. Risiken werden ermittelt aus der Kombination der Häufigkeit und des Schweregrades möglicher Verletzungen, Gesundheits- oder Sachschädigungen sowie der Möglichkeit oder Unmöglichkeit technischer, organisatorischer oder personenbezogener Schutz- oder Abwehrmaßnahmen. Gleichzeitig wird das Restrisiko ermittelt: Ist es zu hoch, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Dieser iterative Prozess wird fortgeführt, bis die notwendige Sicherheit erreicht ist. Das Ergebnis der Risikobeurteilung bestimmt letztlich die Anforderungen an die technischen Schutzmaßnahmen. Das bezieht sich auch auf die zuverlässige Funktionserfüllung z.B. trennender Schutzeinrichtungen. Die Herausforderung bei solchen Projekten besteht sowohl in der Betrachtung und Beurteilung des Gesamtprozesses als auch darin, die einzelnen Risiken richtig einzuschätzen.

Pilz GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in SPS-MAGAZIN 7 2014 - 02.07.14.
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