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Schritt für Schritt zur sicheren Maschine - Teil 4 von 4

Sicherheit? Stempel drauf!

Betriebsanleitung und CE-Zertifizierung

Der Weg zur sicheren Maschine lässt sich in acht Schritte aufgliedern, die in dieser Artikelreihe ausführlich vorgestellt werden. Im letzten Teil der Serie geht es um die Betriebsanleitung sowie die abschließende CE-Zertifizierung.

Bild: Pilz GmbH & Co. KGBild: Pilz GmbH & Co. KG

Gemäß Maschinenrichtlinie wird derjenige zum Hersteller einer Maschine, der Maschinen oder Maschinenteile unterschiedlichen Ursprungs zusammenbaut und diese dem Markt zur Verfügung stellt.

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Bild 1: Maschinenhersteller sind auf dem europäischen Binnenmarkt verpflichtet, ihren Kunden ausschließlich sichere Produkte anzubieten. Daher sind im Sinne der Maschinenrichtlinie einige Schritte zu berücksichtigen.

Hersteller kann also entweder der Maschinenbauer selber oder - bei Änderungen an der Maschine - der Betreiber sein. Laut Maschinenrichtlinie gibt es aber nur einen Hersteller, der für Konstruktion und Herstellung der Maschine verantwortlich ist. Dieser Hersteller oder sein Bevollmächtigter zeichnet für die Durchführung der administrativen Verfahren für die gesamte Anlage verantwortlich.

Pilz GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in SPS-MAGAZIN 10 2014 - 01.10.14.
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