Asprova APS
Asprova GmbH
Bei Einricht-, Umrüst- oder Servicearbeiten an Maschinen und Anlagen kann es vorteilhaft sein, die Wirkung der Schutzeinrichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Typischerweise gehören hierzu das Einrichten einer Maschine („Einrichtbetrieb“) und das Beobachten von Bearbeitungsvorgängen („Prozessbeobachtung“).
Ein Beispiel: Der Bediener einer Werkzeugmaschine kann Formateinstellungen besser überprüfen und Bewegungsabläufe exakter einprogrammieren bzw. zu „teachen“, wenn die Schutztür geöffnet ist. Der bessere Blick auf den Prozess erhöht den Bedienkomfort und verkürzt Umrüst und Einrichtzeiten.
Für diesen und andere Fälle sind besondere sicherheitstechnische Maßnahmen erforderlich, die als Sonderbetriebsarten bezeichnet werden und in der Maschinenrichtlinie sowie in einigen Typ-C-Normen festgeschrieben sind.
Zu den hier geforderten Maßnahmen gehören Zustimmungsschalter, die der Bediener betätigen muss, um die jeweilige Maschinenfunktion in Gang zu setzen. Häufig handelt es sich dabei um eine verlangsamte Maschinenbewegung. Die Wirkung der Schutzeinrichtung ist nur solange ganz oder teilweise aufgehoben, wie der Zustimmungsschalter gedrückt bleibt.
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