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Für kleinere Sonderbauten

Funk-Branderkennung

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Kinder, Senioren, Kranke oder Behinderte sind besonders schutzbedürftig. Doch oft sind gerade die Gebäude, in denen sie sich aufhalten, im Brandfall nicht ausreichend gesichert. Rauchwarnmelder für Privathaushalte sind zwar in den meisten Landesbauordnungen bereits gesetzliche Pflicht. Auch für Hochhäuser über 30m, Einkaufszentren oder Industriebetriebe mit mehr als 1.000m², wo leicht entflammbare Stoffe verarbeitet werden, gibt es strenge Richtlinien. Hier sind nach DIN14675 und VDE0833-2 Brandmeldeanlagen (BMA) vorgeschrieben. Bei kleineren Sonderbauten wie Kindergärten oder Heimen waren die Vorschriften aber bislang nicht so eindeutig. Das ändert sich gerade und die erste Funk-Branderkennungsanlage, die den aktuellen Anforderungen für solche Bereiche entspricht, ist auch schon auf dem Markt.

Bild: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KGBild: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Oft sind Gebäude, in denen sich Schutzbedürftige aufhalten, im Brandfall nicht ausreichend gesichert. Hier klaffte bisher eine Sicherheitslücke.

Bisher gab es beim Brandschutz in Kindertagesstätten, Senioren, -Behindertenheimen oder Beherbergungsstätten mit bis zu 60 Betten eine Lücke: Dem Wunsch, in solchen Sonderbauten für möglichst hohe Personensicherheit mit vernetzten Rauchwarnmeldern zu sorgen, stand entgegen, dass es dafür keinen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis gibt, denn eine Prüfung der Funkvernetzung ist in den anwendbaren Normen nicht vorgesehen.

Bild: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KGBild: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Bild 2: Die BEKA Branderkennungsanlage von Hager trifft die Anforderungen, wie sie bei kleineren Zweckbauten häufig vorliegen.

Da die Funktion keinen Prüfungen unterliegt, kann auch keine Funktionssicherheit im Betrieb garantiert werden. Damit sind Funk-Rauchwarnmelder rein rechtlich für den Einsatz in solchen Gebäuden nicht zugelassen, was im Schadensfall Haftungsprobleme nach sich ziehen kann. Klassische Brandmeldeanlagen, wie z.B. in Industrieanlagen oder Einkaufszentren vorgeschrieben, wären zwar auch bei kleineren Gebäuden eine Alternative. Für die oft ehrenamtlich organisierten Betreiber von Betreuungseinrichtungen sind sie aber meist in der Anschaffung zu teuer, obendrein auch noch wartungsintensiv und damit ebenfalls keine akzeptable Lösung.

Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 1 2018 - 06.02.18.
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