Elektromobilität
Sichere Ladesysteme in der Garage
Der Ausbau der Elektromobilität eröffnet dem Elektrohandwerk interessante und zukunftsträchtige Perspektiven. Denn für die zunehmende Zahl an Elektrofahrzeugen ist eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ein Muss - sowohl im privaten als auch im halböffentlichen und öffentlichen Raum. Doch von Wallbox und Ladesäulen können im Betrieb auch Risiken ausgehen. Um diese zu minimieren, müssen Bauherren, Architekten, Fachplaner und Elektroinstallateure wissen, welche technischen und rechtlichen Vorgaben gelten.
Besitzer von Elektrofahrzeugen sind darauf angewiesen, längere Standzeiten zu nutzen, um ihre E-Autos zu laden - z.B. über Nacht in der Tiefgarage des Mehrfamilienhauses, beim Einkaufen auf dem Supermarktparkplatz oder während der Arbeitszeit auf den Parkflächen des Unternehmens. In den kommenden Jahren muss daher die Ladeinfrastruktur im privaten, halböffentlichen und öffentlichen Raum konsequent ausgebaut werden. Denn der Bedarf steigt. Zwar haben E-Fahrzeuge momentan nur einen Marktanteil von rund zwei Prozent. Doch der Fahrzeugbestand hat sich alleine im letzten Jahr verdoppelt. Diese Entwicklung spiegelt auch das Ladesäulenregister des Bundesverbands der Deutschen Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft (BDEW) wider, das aktuell für Deutschland 13.500 öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte an rund 6.700 Ladesäulen verzeichnet. Damit liegen die Zahlen um 25 Prozent über denen des Vorjahres - wobei die große Anzahl an Ladesäulen und Wallbox im privaten Bereich in der Statistik nicht erfasst wird.
Sicherheit ist planbar
Noch ist die Elektromobilität Neuland für viele Auftraggeber, Bauherren, Architekten, Fachplaner und Elektroinstallateure. Daraus resultieren u.a. Unsicherheiten bei der Beschaffung, der Installation und dem Betrieb der Ladesäulen. Alle Beteiligten stehen in der Pflicht, die technische Sicherheit der elektrischen Niederspannungsanlagen zu gewährleisten. Die Sachverständigen von TÜV Süd haben in der Praxis jedoch häufiger festgestellt, dass die sicherheitsrelevanten technischen und rechtlichen Vorschriften noch nicht in ausreichendem Umfang in der gesamten Branche bekannt sind. Bereits während der Planungsphase müssen einige grundlegende Fragen geklärt werden. Auf welchen Leistungsbedarf muss der Netzanschluss ausgelegt werden? Wie viele Fahrzeuge sollen gleichzeitig geladen werden? Werden die Ladesäulen öffentlich, halböffentlich oder privat betrieben? Welche Brandschutzmaßnahmen müssen berücksichtigt werden? Gewerbetreibende und Unternehmen, die die Ladeinfrastruktur ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, müssen zudem auch Anforderungen aus dem Arbeitsschutz erfüllen. Hinzu kommen gegebenenfalls auch Forderungen der Sachversicherer. Da von den Ladesäulen durch defekte Komponenten, Vandalismus, nicht fachgerecht ausgeführte Reparaturen oder Wassereinbrüche erhebliche Gefahren für Personen ausgehen können, ist eine Gefährdungsbeurteilung des Betreibers ein wesentlicher Teil der Fachplanung. Wer in welchem Umfang für die Sicherheit der Anlagen verantwortlich ist, regeln verschiede Gesetze und Verordnungen. Dazu zählen insbesondere das Energie-Wirtschaftsgesetz und die Ladesäulen-Verordnung (LSV). Unter Umständen sind auch die jeweilige Landesbauverordnung, das Straßengesetz und die Garagenverordnung relevant.
Anforderungen an die Installation
Nach Abschluss der Planungsphase, in der die Anforderungsprofile an die Ladeinfrastruktur definiert werden, folgt die Auswahl der geeigneten Komponenten. Diese müssen dem Stand der Technik entsprechen. Infrage kommen somit nur Produkte mit CE-Kennzeichnung, die gemäß der geltenden EU-Richtlinien entwickelt, hergestellt und in Verkehr gebracht wurden. Dazu müssen die Hersteller und Importeure insbesondere die für Ladestationen maßgebliche Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit berücksichtigen. Die Installation der Ladesäulen bzw. Wallboxen übernehmen Elektrofachkräfte, die als Errichter der Anlagen alleine für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich sind. Gerade die Nachrüstung von Ladesäulen innerhalb von Bestandsgebäuden stellt dabei eine große technische Herausforderung dar. Die bestehenden Leitungen sind oft nicht für die dauerhaft erhöhten Strombelastungen geeignet. In jedem Fall gelten die Vorgaben des Verbands Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE), wie sie in §49 EnWG definiert sind. Elektrofachbetriebe müssen ebenso die Normenreihe DIN VDE0100 'Einrichtung von Niederspannungsanlagen' berücksichtigen, die als anerkannte Regeln der Technik u.a. für Ladestationen gelten. Nach Abschluss der Installationsarbeiten und vor Inbetriebnahme überprüfen die Elektrofachkräfte selbst die Sicherheit der Ladesysteme. Anschließend erfolgt dann die Übergabe an den Auftraggeber bzw. Betreiber, der die Ladesäulen in regelmäßigen Abständen wiederkehrend zu prüfen hat.
Externe Expertise einbeziehen
Bauherren und Betreiber könnend die Planung und/oder die Installation von Ladesäulen oder Wallboxen vor Inbetriebnahme bzw. wiederkehrend von unabhängigen Organisationen wie TÜV Süd prüfen lassen. Dies schafft Sicherheit hinsichtlich des technischen Zustandes der Anlage. Sollten bei der Prüfung Mängel festgestellt werden, lassen sich diese in der Regel zeitnah mit weit geringerem Aufwand und zu niedrigeren Kosten beseitigen, als dies später im laufenden Betrieb möglich wäre. Außerdem können die Verantwortlichen mit der Prüfung durch externe Sachverständige dokumentieren, dass alle relevanten gesetzlichen und versicherungstechnischen Vorgaben erfüllt wurden. Auch im weiteren Betrieb der Ladeinfrastruktur muss die Sicherheit jederzeit gewährleistet sein. So müssen durch Unfälle, Vandalismus oder andere äußere Einflüsse wie Rohrbrüche oder Extremwetterlagen verursachte Schäden zügig erkannt und umgehend beseitigt werden. Ebenso müssen die Betreiber eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen (VEFK), die Wartung, Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen übernimmt. Hier können unabhängige Experten von TÜV Süd ebenfalls unterstützen, um die technische Sicherheit der Ladeinfrastruktur dauerhaft zu gewährleisten.
Der Ausbau der Elektromobilität eröffnet dem Elektrohandwerk interessante und zukunftsträchtige Perspektiven. Denn für die zunehmende Zahl an Elektrofahrzeugen ist eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ein Muss - sowohl im privaten als auch im halböffentlichen und öffentlichen Raum. Doch von Wallbox und Ladesäulen können im Betrieb auch Risiken ausgehen. Um diese zu minimieren, müssen Bauherren, Architekten, Fachplaner und Elektroinstallateure wissen, welche technischen und rechtlichen Vorgaben gelten.
Besitzer von Elektrofahrzeugen sind darauf angewiesen, längere Standzeiten zu nutzen, um ihre E-Autos zu laden - z.B. über Nacht in der Tiefgarage des Mehrfamilienhauses, beim Einkaufen auf dem Supermarktparkplatz oder während der Arbeitszeit auf den Parkflächen des Unternehmens. In den kommenden Jahren muss daher die Ladeinfrastruktur im privaten, halböffentlichen und öffentlichen Raum konsequent ausgebaut werden. Denn der Bedarf steigt. Zwar haben E-Fahrzeuge momentan nur einen Marktanteil von rund zwei Prozent. Doch der Fahrzeugbestand hat sich alleine im letzten Jahr verdoppelt. Diese Entwicklung spiegelt auch das Ladesäulenregister des Bundesverbands der Deutschen Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft (BDEW) wider, das aktuell für Deutschland 13.500 öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte an rund 6.700 Ladesäulen verzeichnet. Damit liegen die Zahlen um 25 Prozent über denen des Vorjahres - wobei die große Anzahl an Ladesäulen und Wallbox im privaten Bereich in der Statistik nicht erfasst wird.
TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 5 2018 - 05.09.18.Für weitere Artikel besuchen Sie www.gebaeudedigital.de