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Start-up of the month

Bild: Brighter AI Technologies GmbHBild: Brighter AI Technologies GmbH

Was sich hinter Deep Natural Anonymization verbirgt, erklärt das folgende Video.

brighter.ai/video@StartUp - Überschrift:Wie kam es zur Gründung des Unternehmens?

Die Gründer Marian Gläser (CEO) und Patrick Kern (CTO) lernten sich im Inkubator von Hella in Berlin kennen. Ziel der Zusammenarbeit war es, innovative Geschäftsmodelle im Vision-Bereich zu entwickeln. Schnell hat sich dabei herauskristallisiert, dass der Einsatz generativer künstlicher Intelligenz für viele Probleme im Vision-Bereich eingesetzt werden kann und großes Potenzial bietet. So wurde Brighter AI 2017 erfolgreich ausgegründet. Im Laufe des letzten Jahres hat das Startup dann ein revolutionäres Datenschutzprodukt entwickelt: Deep Natural Anonymization. @StartUp - Überschrift:Welches Problem lösen Ihre Produkte?

Für Innovationen wie die Entwicklung autonomer Fahrzeuge oder Smart-City-Lösungen sind riesige Mengen an öffentlich aufgenommenen Kameradaten notwendig. Dies stellt eine große Herausforderung an den Schutz personenbezogener Daten dar. Niemand möchte in einem Überwachungsstaat leben und Firmen müssen Richtlinien wie die DSGVO einhalten. Zugleich führen traditionelle Anonymisierungsansätze wie Verpixeln dazu, dass Datenpunkte verloren gehen und das Material für Machine-Learning-Verfahren unbrauchbar wird. @StartUp - Überschrift:Was macht das Unternehmen @StartUp - Überschrift:einzigartig?

Die Lösung von Brighter AI schützt personenbezogene Daten durch das Erzeugen künstlich generierter Objekte wie Gesichtern und Nummernschildern. Die Objekte schützen die Identitäten von Personen datenschutzkonform, sehen allerdings vollkommen natürlich aus und können daher für Analysezwecke und KI-Training verwendet werden. Dieser Ansatz ist revolutionär, da das 'Data Privacy vs. Analytics Dilemma' im Bereich von Videodaten hierdurch gelöst wird. Hierfür wurde das Unternehmen 2018 von Nvidia als 'Europe's Hottest AI Startup' ausgezeichnet.

Vision Ventures GmbH & Co. KG

Dieser Artikel erschien in inVISION 5 2019 - 27.09.19.
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