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EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Zeiterfassung zwischen DSGVO und EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Bei der Arbeitszeiterfassung müssen sich Unternehmen in Zukunft neuen Anforderungen stellen. Als Geschäftsführer des Spezialisten für digitale Arbeitszeiterfassung Virtic weiß Michael Stausberg, worauf sich Firmen einstellen sollten.

Bild: Virtic GmbHBild: Virtic GmbH
Im Auftrag der KABUTZ Communication GmbH Unna www.kabutz.de

Herr Stausberg, welche Unternehmen betrifft das Urteil und besteht bereits Handlungsbedarf?

Michael Stausberg: Das Urteil betrifft grundsätzlich alle Unternehmen. Diese sollten nun prüfen, ob sie die Anforderungen, die sich aus dem Urteil ergeben, bereits heute erfüllen oder Änderungen vornehmen müssen. Die Gesetzgeber innerhalb der EU sind derzeit dazu aufgefordert, die nationale Rechtslage an das Urteil anzupassen. Unternehmen könnten natürlich zunächst diese neue Rechtslage abwarten. Einige Arbeitsrechtler erwarten aber, dass deutsche Arbeitsgerichte das Urteil des EuGH bei Rechtsstreitigkeiten über die Arbeitszeit schon jetzt berücksichtigen werden und im Streitfall die Arbeitszeit auf Basis einer Arbeitszeiterfassung belegt werden muss.

Virtic GmbH

Dieser Artikel erschien in IT&Production Oktober 2019 - 07.10.19.
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