Anzeige

Ethik & KI

Ethik und Erklärbarkeit in Bezug auf künstliche Intelligenz

Rechtliche Risiken

Aufgrund der rechtlichen Risiken ist es ein grundsätzliches Ziel Systeme so zu entwickeln, dass Menschen nicht diskriminiert werden. Um dies zu verhindern, gibt es im Umgang mit KI bereits heute zahlreiche Ansätze wie z.B.:

  • • Entfernung von potentiell diskriminierenden Merkmalen aus den Daten
  • • Ergänzung von unterrepräsentierten Datenmerkmalen
  • • höhere Gewichtung von unterrepräsentierten Datenmerkmalen

Insgesamt handelt es sich um ein alltägliches und in der Regel gut beherrschbares Problem. KI bietet jedoch keine universelle Lösung für jede Aufgabenstellung. Sind grundsätzlich keine ausreichenden Daten vorhanden, stellt KI in der Regel keinen sinnvollen Lösungsansatz dar. Menschliche Intuition und Ethik ergänzt sich perfekt mit der Geschwindigkeit und Objektivität der KI. Da KI falsche oder unvollständige Annahmen erkennt, lernt im Zusammenspiel nicht nur die KI vom Mensch, sondern der Mensch auch von der KI. Da menschliche Intuition auch mittelfristig nicht durch KI ersetzt werden kann, empfehlen wir grundsätzlich den Einsatz von KI als Assistenzsystem. Damit lässt sich nicht nur die Qualität und die Effizienz eines Unternehmens steigern. Unternehmen können hier in Zeiten des Fachkräftemangels besonders profitieren indem KI verwendet wird um die Produktivität von Schlüsselmitarbeitern zu steigern.

Rechtliche Risiken durch fehlende bundesweite Richtlinien im Umgang mit der DSGVO stellen bereits heute ein erhebliches Hindernis bei der Einführung von KI dar. Die Verwendung von KI in einem produktiven Anwendungsfall innerhalb der Breite der Industrie oder dem öffentlichen Sektor ist immer noch ein Einzelfall. Die Forderung das KI-Systeme grundsätzlich ethischen Grundsätzen entsprechen und erklärbar sein müssen, bedeutet daher eine zusätzliche Hürde, die auch von der heutigen klassischen Datenverarbeitung in der Regel nicht erfüllt wird.

EvoTegra GmbH

Dieser Artikel erschien in inVISION 1 Embedded Vision 2020 - 12.02.20.
Für weitere Artikel besuchen Sie