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Maschinensicherheit: Die passende Schutzeinrichtung bestimmen

Enge Abstimmung mit Kunden ist unabdingbar

Konstrukteure greifen in der Regel auf jahrelange Erfahrungswerte zurück, um Maschinen sicher zu machen. Das reicht nicht immer aus: Maschinen müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, der in harmonisierten Normen der EU abgebildet ist. Der Konstruktion geht deswegen eine Normen- und Richtlinienrecherche voraus. Gerade, was die Schutzeinrichtungen von Maschinen betrifft, finden Konstrukteure in den Normen konkrete Hinweise zu Auswahl und Umsetzung. Wichtig dabei ist eine enge Abstimmung mit dem Kunden, sodass am Ende Maschinensicherheit und die Bedürfnisse der Produktion umgesetzt werden.

Bild: CE-Con GmbHBild: CE-Con GmbH
Normen spiegeln den Stand der Technik wider und unterstützen bei der Auswahl der richtigen Art der Schutzeinrichtung sowie ihrer fachgerechten Installation.

Sichere Maschinen erfordern lesefreudige Konstrukteure. Denn der erste Schritt nach dem Projektstart, das heißt dem Bau, der Erweiterung oder dem Umbau einer Maschine zum Beispiel mit Robotern oder Fördertechnik zu einer neuen Gesamtheit, ist die Richtlinienrecherche.

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In enger Abstimmung mit dem Kunden lassen sich die besten Möglichkeiten für eine Maschine finden und nachträgliche, teure Änderungen werden vermieden.

Diese enthalten die allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Die konkrete Umsetzung wird durch die Normenrecherche geklärt: Harmonisierte Normen, also jene, die im Amtsblatt der EG gelistet sind, beinhalten diese Sicherheitsaspekte. Es gibt drei Typen: Die Grundnormen (A) wie die EN ISO 12100:2010 bestimmen die Vorgehensweise der Risikobeurteilung und -minderung. Gruppennormen (B) sind auf viele Produkte anwendbar und befassen sich mit speziellen Schutzeinrichtungen wie Nothalt oder Zweihandbedienung. Die fach- und produktspezifischen Normen (C) gelten für bestimmte Maschinentypen und deren Gefährdungen. Die C-Norm hat Vorrang, wird in der Praxis aber oft vernachlässigt, wie der Bremer Experte für Sicherheit, CE-Con, beobachtet.

In der konstruktionsbegleitenden Risikobeurteilung werden die notwendigen Schutzeinrichtungen festgelegt und dokumentiert, was getan wurde, um die Risiken der identifizierten Gefährdungen zu minimieren. Dem folgen Konstruktion und Bau sowie die technische Dokumentation. Danach wird die Maschine in Betrieb genommen und abschließend in Verkehr gebracht.

Das Besondere dabei: Normenrecherche, Risikobeurteilung, Konstruktion und Bau sowie die technische Dokumentation gehen über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme hinaus: Steht neues Wissen zur Verfügung, haben sich Räumlichkeiten verändert oder müssen andere Schutzeinrichtungen gewählt werden - auch auf Kundenwunsch hin -, erfordert dies Änderungen an der Maschine, die erneut alle Schritte wieder durchlaufen müssen. Erst beim Inverkehrbringen ist dieser Prozess abgeschlossen: Dann gibt der Hersteller die Konformitätserklärung ab und erklärt damit, dass alle Anforderungen der Richtlinien erfüllt wurden.

CE-CON GmbH

Dieser Artikel erschien in SPS-MAGAZIN 11 (November) 2021 - 29.10.21.
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