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TopKontor stellt Weichen für GoBD-Konformität

Anwenderpflicht: Ordnungsgemäße Buchführung

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Mit der Version 6.3 unterstützt TopKontor Handwerk den Import von Rechnungen im ZUGFeRD-Format.

Datenzugriff der Finanzverwaltung GDPdU-konform

Um die Erfüllung der GoBD-Anforderungen hinsichtlich der maschinellen Auswertbarkeit zu erleichtern, wurde der sogenannte Beschreibungsstandard (GDPdU) entwickelt. Bei der Datenträgerüberlassung sind der Finanzverwaltung nun nicht nur die gespeicherten steuerlich relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen in maschinell auswertbarer Form auf einem Datenträger zu übergeben, sondern darüber hinaus auch die Strukturinformationen wie die Formatangabe, Dateiaufbau, Felddefinition und die Verknüpfungen zur Auswertung. Mit der in TopKontor Handwerk implementierten IDEA Export Schnittstelle können dem Betriebsprüfer steuerrelevante Geschäftsunterlagen nach den GDPdU-Vorgaben übermittelt werden. Das vereinfacht den vom Gesetzgeber eingeführten Datenzugriff der Finanzverwaltung zur Außenprüfung von Unternehmen.

Verzicht auf GoBD-Zertifizierung

Seit Juni 2014 gibt es für die elektronische Rechnung das Datenformat ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland). Eine Rechnung im ZUGFeRD Format sieht bei der ersten Betrachtung wie eine Rechnung im PDF Format aus. Die Besonderheit: In der PDF wird die Rechnungsdatei im XML Format zusätzlich eingebettet und erlaubt, dass die Rechnungsdaten maschinell ausgelesen und automatisiert weiterverarbeitet werden können. Das spart Zeit und Kosten und reduziert die Gefahrenquellen von Fehlern durch Mitarbeiter. Mit der Version 6.3 unterstützt TopKontor Handwerk den Import von Rechnungen im ZUGFeRD-Format. Die blue:solution software GmbH verzichtet trotz dieser Maßnahmen weiterhin auf eine GoBD-Zertifizierung. "Diese vielzitierte und vertriebstechnisch genutzte Argumentation einer GoBD-Zertifizierung ist schlichtweg Irreführung. Denn: Es gibt keine vom Gesetzgeber anerkannte Zertifizierung", erklärt Jörg Funkat.

blue:solution software GmbH

Dieser Artikel erschien in GEBÄUDEDIGITAL 1 2018 - 06.02.18.
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