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Anforderungen an Smart-Home-Produkte

Daten schützen

Bild: TÜV Rheinland AG
Darauf kommt es im Umgang mit personenbezogenen Daten an.

Privacy by Design

Privacy by Design bedeutet 'eingebauter Datenschutz'. Bereits bei der Entwicklung soll der Datenschutz berücksichtigt und nicht erst nachträglich aufgesetzt werden. Datenschutzrisiken sollen von Anfang an vermieden werden. In Bezug auf IoT-Geräte empfiehlt sich dabei eine Unterscheidung zwischen dem Gerät selbst und den mit dem Gerät verbundenen IoT-Service, zum Beispiel die Steuerung über eine App. Das Gerät muss technische Merkmale besitzen, die einen Datenschutz-konformen Betrieb ermöglichen. Ein Beispiel: Jedes IoT-Gerät sendet und empfängt Daten. Diese Datenübertragung soll verschlüsselt erfolgen. Verschlüsselung benötigt Rechenleistung. Der Prozessor im Gerät muss dafür von Anfang an ausreichend groß gewählt werden oder dieses Merkmal möglicherweise schon eingebaut haben. Beim IT-Service für das IoT-Gerät geht es vorrangig um den Geschäftsprozess und die Infomations-Architektur. Das muss im Sinne von Privacy by Design so gestaltet sein, dass die erfassten Daten nur für den Zweck genutzt werden können, der mit dem Nutzer vertraglich vereinbart ist. Um diese 'Datennutzungskontrolle' direkt in die Informationsarchitektur zu integrieren, betritt die Informatik Neuland. Vor allem muss die Zweckbindung der Daten in den Geschäftsprozessen festgeschrieben sein. Eine Vorratsdatenspeicherung für heute noch nicht bekannte Zwecke im Sinne von Big Data Analyse ist damit ausgeschlossen, solange die Daten personenbezogen sind. Für anonymisierte oder pseudonymisierte Daten ist dies unkritisch.

TÜV Rheinland AG

Dieser Artikel erschien in Industrie 4.0 Magazin (I40) 06 2018 - 22.03.18.
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